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Ein Vermieter ist in der Auswahl der vom Mieter gestellten Nachmieter frei. Er ist nicht dazu verpflichtet einen Nachmieter zu akzeptieren, der dem Mieter bestimmte Wohnungsgegenstände abkaufen möchte (AG München, Urteil vom 06.07.2009, Az: 412 C 3825/08). Der Vermieter macht sich somit gegenüber dem Mieter auch nicht schadensersatzpflichtig, wenn er den vom Mieter gewünschten Nachmieter ablehnt.[…]