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Wird zwischen den Mietparteien vereinbart, dass die Wohnfläche eines Fachwerkhauses nach der Zweiten Berechnungsverordnung (II BV) berechnet werden soll, so kann später nicht eingewandt werden, dass die Wohnfläche aufgrund der geringen Deckenhöhe kleiner sei (BGH, Urteil vom 08.07.2009, Az.: VIII ZR 218/08).[…]
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