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Rechte beim Kauf auf Raten: Was Verbraucher wissen müssen

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Der Ratenkauf ist eine weitverbreitete Methode, um größere Anschaffungen zu tätigen, ohne den vollen Betrag sofort bezahlen zu müssen. Von Elektronikartikeln hin zu Möbeln und sogar Autos, erlaubt der Ratenkauf Verbrauchern, Produkte zu erwerben und die Kosten über einen bestimmten Zeitraum zu verteilen. Dabei werden monatliche Zahlungen, sogenannte Raten, an den Verkäufer oder Kreditgeber geleistet.

Aber was genau ist ein Ratenkauf? Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Verbraucher in diesem Zusammenhang? Wie können Sie sich vor unerwünschten Überraschungen schützen und was sollten Sie wissen, bevor Sie einen Ratenkaufvertrag unterzeichnen?

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In diesem Artikel gehen wir auf diese und viele weitere Fragen ein. Wir beleuchten den rechtlichen Rahmen, einschließlich der wichtigen Rolle des Verbraucherkreditgesetzes (VerbrKrG) in Deutschland, und werfen einen detaillierten Blick auf die spezifischen Rechte der Verbraucher beim Ratenkauf. Zudem möchten wir Sie für mögliche Fallstricke sensibilisieren und Ihnen praktische Ratschläge zur Verfügung stellen, damit Sie Ihre nächste Ratenkaufentscheidung gut informiert und sicher treffen können.
Der Ratenkauf: Wissenswertes und Grundlegendes
Beim Ratenkauf in Deutschland hat der Käufer Rechte wie Widerruf (§§ 495, 355 BGB), frühzeitige Rückzahlung (§ 500 BGB) und Gewährleistung bei Mängeln (§ 502 BGB). (Symbolfoto: knipsdesign /Shutterstock.com)

Ein Ratenkauf ist ein spezieller Typ eines Kaufvertrags, der zwischen einem Käufer und einem Verkäufer abgeschlossen wird. Im Gegensatz zu einem typischen Kaufvertrag, bei dem die vollständige Zahlung vor der Lieferung der Ware erfolgt oder unmittelbar danach, ermöglicht ein Ratenkauf dem Käufer, den Gesamtbetrag über einen festgelegten Zeitraum in Raten zu begleichen. Der Verkäufer räumt dem Käufer dabei effektiv einen Kredit ein und liefert die Ware, noch bevor der vollständige Kaufpreis bezahlt ist.

Dieser Kredit wird oft direkt vom Verkäufer angeboten, aber er kann auch über einen dritten Finanzdienstleister bereitgestellt werden. Der Käufer erhält dabei die Möglichkeit, eine Ware zu erwerben und sofort zu nutzen, obwohl er den Kaufpreis noch nicht vollständig beglichen hat. Der Kredit kann entweder zinsfrei oder verzinst sein, abhängig von […]


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