Der klagende Versicherungsnehmer hatte gegenüber der Versicherung im vorliegenden Fall die Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge aus einer Rentenversicherung nach seinem Widerspruch gemäß § 5a Abs. 1 Satz 1 VVG a.F. und Schadensersatz wegen vorvertraglicher Aufklärungspflichtverletzung geltend gemacht.
Wird ein Versicherungsnehmer mit Übersendung des Versicherungsscheins nicht in drucktechnisch deutlicher Form über sein Widerspruchsrecht hinsichtlich des Versicherungsvertrages belehrt oder werden ihm die Versicherungsbedingungen nicht übersandt, so kann er den Versicherungsvertrag auch nach Jahren noch widerrufen und die Versicherung ist in diesen Fällen dazu verpflichtet, die vom Versicherungsnehmer gezahlten Versicherungsprämien an diesen zurückzuzahlen (BGH, Urteil vom 07.05.2014, Az.: IV ZR 76/11).[…]
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de AG Brandenburg – Az.: 31 C 288/20 – Urteil vom 29.10.2021 1. Der Beklagte wird verurteilt, die von ihm in der Gartenlaube der von ihm angepachteten Kleingartenparzelle Nr. 10 der Kleingartenanlage „A…“ e.V. in 1.… B…, …weg 1, errichteten Feuerstätte – bestehend aus einem Ofen und einem Edelstahlschornstein – zu entfernen. 2. […]