VG Würzburg
Az: W 6 S 14.103
Beschluss vom 28.02.2014
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
Gründe
I.
Der am … 1987 geborene Antragsteller wendet sich gegen den Sofortvollzug der Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klassen A, A18, A1, B, L, M und S.
Laut einem dem Antragsgegner übermittelten Bericht der Polizeiinspektion Schweinfurt vom 10. Dezember 2013 ist der Antragsteller am 7. Dezember 2013 gegen 23:45 Uhr einer Personenkontrolle unterzogen worden. Der Antragsteller habe augenscheinlich unter Betäubungsmitteleinfluss gestanden. Er habe eingeräumt, im Laufe des Abends „Speed“ (Amphetamin) konsumiert zu haben. Er habe der Polizei ein Druckverschlusstütchen mit 1,8 g (brutto) Amphetamin ausgehändigt.
Nach Anhörung entzog der Antragsgegner dem Antragsteller mit Bescheid vom 8. Ja[…]
Ganzen Artikel lesen auf: Verkehrsunfallsiegen.de AG Heidelberg – Az.: 24 C 158/13 – Urteil vom 14.02.2014 1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 852,74 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 1.5.2013 zu bezahlen. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Von den Kosten des […]