Anmerkung des Bearbeiters
Dieser Beitrag informiert über die bis zum 13.06.2014 geltende Rechtslage im Hinblick auf Kaufverträge, die im Wege einer eBay Auktion geschlossen werden. Nach Änderung der Rechtslage werden wir auf unserer Homepage einer überarbeiteten und aktualisierten Artikel über Ihre Rechte und Pflichten bei einer eBay Auktion veröffentlichen.
Diesen Beitrag können Sie auch als pdf-Datei aufrufen, downloaden und ausdrucken. In der Kategorie „kostenlose Info-Flyer“ finden Sie weitere Info-Flyer aus anderen Rechtsbereichen.
Wir erstellen regelmäßig neue oder überarbeitete Info-Flyer zu verschiedenen rechtlichen Themen, um insbesondere Verbrauchern einen Überblick über die Rechtlage in einem bestimmten Bereich zu verschaffen. Werfen Sie einfach einen Blick auf die Kategorie „kostenlose Info-Flyer“ auf unserer Homepage, um zu erfahren, welche Info-Flyer kürzlich veröffentlicht wurden.
Auktionsbeschreibung
Der Verkäufer muss nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von eBay die angebotene Ware vollständig und den Tatsachen entsprechend beschreiben sowie Mängel / Fehler der Ware ungefragt offenbaren. Die bei einer eBay Auktion verwendeten Fotos müssen die angebotene Ware darstellen. Man darf in seiner eBay Auktion nur Fotos verwenden, an denen man ein Urheber-/Nutzungsrecht inne hat, sonst drohen eine Abmahnung sowie Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche.
Ausschluss der Gewährleistung bei einer eBay Auktion
Privatverkäufer können die Gewährleistung grundsätzlich durch einen deutlichen sichtbaren Hinweis in der Artikelbeschreibung einer eBay Auktion ausschließen. Entspricht die Ware nicht der Artikelbeschreibung, muss der Verkäufer die Ware jedoch auf Verlangen des Käufers in den beschriebenen Zustand versetzen oder Schadensersatz leisten.