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Ein Richter kann wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn vom Standpunkt der Partei aus objektiv und vernünftig betrachtet ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit der Richter zu rechtfertigen. Die Formulierung das Verfahren werde durch die Befangenheitsanträge gegen den gerichtlich bestellten Sachverständigen „torpediert“ ist zwar scharf, aber eine noch hinzunehmende Unmutsäußerung des abgelehnten Richters, dass die Begutachtung durch die Ablehnungsgesuche verzögert wird (OLG München, Urteil vom 12.10.2010, Az: 1 W 1806/10).[…]