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Rechtsanwälte Kotz GbR

Reduzierung Regelgeldbuße nach Teilnahme an Verkehrsunterrichtsschulung

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Reduzierung der Geldbuße nach Verkehrsunterrichtsschulung
Ein irakischer Paketzusteller wurde wegen der Nutzung seines Handys während der Fahrt zu einer Regelgeldbuße von 100 Euro verurteilt. Doch das Gericht berücksichtigte seine bisherige Unbescholtenheit und sein Geständnis, indem es die Geldbuße auf 55 Euro reduzierte. Der entscheidende Faktor war jedoch seine Teilnahme an einer dreistündigen Beratung bei einer verkehrspsychologischen Beratungsstelle, die er freiwillig absolviert hatte. Das Gericht wertete dies als positives Nachtatverhalten und verhängte eine Geldbuße, die als tat- und schuldangemessen, aber auch als verkehrserzieherisch geboten und ausreichend angesehen wurde. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass die Schulungsmaßnahme keine Rolle spielen sollte, da sie von den Betroffenen selbst eingeführt wurde. Das Gericht widersprach jedoch und betonte, dass die Teilnahme an einer Verkehrsunterrichtsschulung oder verkehrspsychologischen Beratung als Nachtatverhalten des Betroffenen in angemessenem Umfang zu seinen Gunsten berücksichtigt werden kann. Das Urteil zeigt, dass eine freiwillige Schulung zu einer Reduzierung der Geldbuße führen kann, auch wenn sie nicht vom Gericht angeordnet wurde.

AG Eilenburg – Az.: 8 OWi 950 Js 67934/21 – Urteil vom 29.09.2022

1. Der Betroffene […] ist mit Bußgeldbescheid des Landkreises Nordsachsen vom 22.10.2021 rechtskräftig schuldig gesprochen wegen verbotswidriger Benutzung eines elektronischen Gerätes, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, als Führer eines Kraftfahrzeuges.

Er wird deshalb zu einer Geldbuße i. H. v. 55,00 Euro verurteilt.

2. Der Betroffene hat die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen zu tragen.
Gründe
I.

Der Betroffene wurde am […]1990 in Duhok, Irak geboren. Er ist irakischer Staatsangehöriger und verfügt in Deutschland über den subsidiären Schutz. Er ist geschieden und hat zwei Kinder, denen er zum Unterhalt verpflichtet ist. In beruflicher Hinsicht ist er bei DPD mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag als Paketzusteller angestellt. Daraus erzielt er ein monatliches Nettoeinkommen zwischen 1.000,00 und 1.200,00 Euro.

Mit der Begehung von straßenverkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten ist der Betroffene bislang nicht in Erscheinung getreten.

II.

Der Betroffene befuhr am 03.08.2021 um 10:37 Uhr als Führer des Pkw Ford, amtliches Kennzeichen […] die D. Straße in Krostitz, wobei er wissentlich und willentlich ein Mobiltelefon in[…]


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