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Kann ein Grundstückseigentümer mit einer Wasseruhr/Wasserzähler nachweisen, dass er ein Teil des von ihm bezogenen Frischwassers für die Gartenbewässerung nutzt und dieses Wasser mithin nicht in die Kanalisation gelangt, so darf dieses Frischwasser nicht bei den Abwassergebühren berechnet werden (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom19.03.2009, Az.: 2 S 2650/08).[…]
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