Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 20. November 2013 für Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 5. Juni 2012 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. Von Rechts wegen
Tatbestand:
Die Parteien streiten um Mietzahlungen und die Wirksamkeit der von der Beklagten ausgesprochenen Kündigung ihres Geschäftsraummietvertrages. Im August 2005 schloss die P. Warenhandelsgesellschaft mbH mit dem damaligen Grundstückseigentümer, dessen Rechtsnachfolger die Klägerin ist, einen Mietvertrag über die Geschäftsräume in dem Objekt A. 9 in W. . Nach dessen § 1 Ziffer 3 ist der Mieter berechtigt, das Mietobjekt als Einzelhandelsgeschäft zu nutzen. Gemäß § 5 Ziffer 2 Satz 2 steht der Vermieter dafür ein, dass alle Genehmigungen vorliegen, die zum Betrieb eines Lebensmittelmarktes/Lebensmitteldiscountmarktes erforderlich sind. Das Mietverhältnis ist auf zwölf Jahre befristet (§ 4 Ziff. 1 des Mietvertrages). § 9 des Mietvertrages erlaubt dem Mieter schließlich, das Mietobjekt ganz oder teilweise unterzuvermieten. Nachdem die ursprüngliche Mieterin den Geschäftsbetrieb ihres in dem Mietobjekt zunächst betriebenen Lebensmittelgeschäfts im April 2008 aufgegeben hatte, schloss die als Rechtsnachfolgerin auf Mieterseite in das Mietverhältnis eingetretene Beklagte am 21. April 2010 mit der D. GmbH & Co. KG (im Folgenden: Untermieterin) einen Untermietvertrag unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Bau-/Nutzungsgenehmigung bis zum 28. Juni 2010 uneingeschränkt erteilt werde. In der Folgezeit beantragte die Untermieterin beim zuständigen Landkreis die Genehmigung einer Nutzungsänderung. Mit einem als „Anhörung gemäß § 28 VwVfG“ bezeichneten Schreiben vom 15. Juli 2010 teilte der Landkreis der Untermieterin mit, dass der Antrag nicht genehmigungsfähig sei, weil das Vorhaben der Bebauungsplanfestsetzung („Fläche für den Gemeinbedarf Schule“) widerspreche und eine seinerzeit beabsichtigte Planänderung, aufgrund derer der Neubau der vorhandenen Gebäude genehmigt worden sei, nicht zum Abschluss gebracht worden sei. Nachdem die Beklagte die Klägerin wiederholt aufgefordert hatte, sicherzustellen, dass die Untermieterin die Räume wie vorgesehen nutzen könne, kündigte sie am 6. September 2010 das Mietverhältnis außerordentlich zum 30. September 2010 und stellte zugleich ihre Mietzahlung ab Oktober 2010 ein. Am 5. Oktober 2010 erteilte der Landkreis die Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung. Das Landgericht hat der Klage, mit der die Klägerin Zahlung der monatlichen Bruttomieten in Höhe von jeweils 12.138 Euro für den Zeitraum von Oktober bis einschließlich Dezember 2010 begehrt, in Höhe von 33.281,61 Euro nebst Zinsen stattgegeben. Auf die Widerklage der Beklagten, mit der sie beantragt hat festzustellen, dass das Mietverhältnis mit Wirkung zum 30. September 2010 beendet worden sei, und von der Klägerin die Rückzahlung überzahlter Miete von insgesamt 47.124 Euro nebst Zinsen verlangt hat, hat das Landgericht die Klägerin verurteilt, an die Beklagte einen Betrag von 11.781 Euro nebst Zinsen zu zahlen. Im Übrigen hat es Klage und Widerklage abgewiesen. Auf die Berufung der Klägerin hat das Oberlandesgericht der Klage in vollem Umfang stattgegeben und die Widerklage insgesamt abgewiesen….
Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de Oberlandesgericht Brandenburg – Az.: 9 UF 39/19 – Beschluss vom 10.04.2019 1. Die gegen den Beschluss des Amtsgerichts Königs Wusterhausen vom 24. Januar 2019 (Az. 5 F 571/17) gerichteten Beschwerden der Annehmenden vom 13. Februar 2019 werden zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Annehmenden. 3. Der Beschwerdewert beträgt […]
Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de Ein Jahrzehnte langer Kündigungsschutz für verdiente Mitarbeiter – eigentlich eine feste Bank im Arbeitsleben. Doch was, wenn der Arbeitgeber plötzlich eine komplette Abteilung schließen und outsourcen will? Genau diese Frage beschäftigte eine Revisorin mit Schwerbehinderung, die sich einer drastischen Job-Änderung gegenübersah und klagte. Ihr Kampf um den alten Arbeitsplatz zeigte, […]
Ganzen Artikel lesen auf: Baurechtsiegen.de Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg – Az.: OVG 2 S 48.17 – Beschluss vom 09.01.2018 Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 8. November 2017 wird zurückgewiesen. Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 6.250 Euro festgesetzt. […]
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat in seinem Beschluss vom 14. November 2023 (Az.: 14 LB 1/23) entschieden, dass einer Zeugin, die unentschuldigt in einer mündlichen Verhandlung nicht erschienen ist, die durch ihr Ausbleiben verursachten Kosten auferlegt werden. Zusätzlich wurde gegen sie ein Ordnungsgeld in Höhe von 50 Euro festgesetzt, ersatzweise ein […]
Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de Streitwertfestsetzung im Kontext der Pflichtteilsstufenklage Das Oberlandesgericht München hat in einem Beschluss vom 14.08.2023 unter dem Aktenzeichen 33 W 321/23 e eine wichtige Entscheidung bezüglich der Streitwert Pflichtteilsstufenklage und der Bemessung der realistischen wirtschaftlichen Erwartungen getroffen. Dieser Fall wirft ein Licht auf die oft komplizierten und nuancierten Aspekte der Streitwertfestsetzung […]