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Bezeichnung als durchgeknallte Frau eine Persönlichkeitsrechtsverletzung?

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BVerfG
Az.: 1 BvR 194/13
Beschluss vom 11.12.2013

 
In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde gegen  das Endurteil des Oberlandesgerichts München vom 23. Oktober 2012 – 18 U 2334/12 Pre –  hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch am 11. Dezember 2013 einstimmig beschlossen:
Das Endurteil des Oberlandesgerichts München vom 23. Oktober 2012 – 18 U 2334/12 Pre – verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes, soweit das Oberlandesgericht die Klage der Beschwerdeführerin auf Unterlassung der Äußerung, die Beschwerdeführerin sei eine „durchgeknallte Frau“, abwies.
Die Entscheidung wird insoweit aufgehoben. Die Sache wird an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Im Übrigen wird die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.
Der Freistaat Bayern hat der Beschwerdeführerin ein Drittel ihrer notwendigen Auslagen zu erstatten.
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 25.000 € (in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro) festgesetzt.
Gründe:
I.
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen ein Berufungsurteil, das der Beschwerdeführerin einen Anspruch auf Unterlassung bestimmter Äußerungen versagt. Die Beschwerdeführerin rügt eine Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG).
1. Die Beschwerdeführerin ist ehemalige Landrätin von F. und war bis September 2013 Mitglied des Bayerischen Landtages. Im Jahre 2006 forderte sie den Rücktritt des damaligen bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber. Ende 2006 posierte sie für das Gesellschaftsmagazin „P. A.“, das die Fotostrecke in ihrer Ausgabe 1/2007 veröffentlichte. Dies nahm die B. GmbH & Co. KG, die Beklagte des Ausgangsverfahrens, zum Anlass, unter ihrer Rubrik „Post von …“ auf der Internetseite „www. …“ am 3. April 2007 folgenden Text zu veröffentlichen:
Post von …
Liebe Latex-Landrätin,
im goldenen Minikleid (ohne Höschen, weil es unfotogen durchdrückt) „begraben Sie Ihre Karriere in der P. A.“, schrieb die …. Auf sechs Doppelseiten der Zeitschrift „P. A.“ lassen Sie sich in Domina-Posen – mit Latex-Handschuh[…]


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