Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Anschnallpflicht von Kindern während der Fahrt – Kontrollpflicht des Fahrers

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Oberlandesgericht Hamm
Az.: 5 RBs 153/13
Beschluss vom 05.11.2013

Leitsatz: Zum Schutz von Kindern sowie der allgemeinen Verkehrssicherheit ist die strikte Einhaltung von Sicherungsvorschriften von Kindern erforderlich. Jeder Fahrer ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass ein mitfahrendes Kind während der gesamten Fahrt ausreichend gesichert ist und es auch bleibt. Einem Kind im Alter von 4 Jahren kann man in der Regel verständlich machen, welche Gefahren und welche Folgen eintreten können, wenn es sich während einer Fahrt abschnallt. Ebenfalls ist ein Kind in dem Alter in der Lage, das deshalb ausgesprochende Verbot, sich während der gesamten Fahrt abzuschnallen und die Ankündigung ernstzunehmender Konsequenzen bei Missachtung dieses Verbots zu verstehen, zu akzeptieren und zu befolgen. Der Fahrer muss ein solches Verbot mit Nachdruck aussprechen. Die Pflicht des Kfz-Führers, während der gesamten Fahrt dafür Sorge zu tragen, dass ein im Kfz befördertes Kind vorschriftsmäßig gesichert ist und es auch bleibt, ergibt sich aus § 23 Abs. 1 Sat 2 StVO i.V.m. § 3 Abs. 2a StVO. Im Einzelfall kann ein Kfz-Führer sogar gehalten sein, seine Route derart zu wählen, dass er ausschließlich Straßen befährt, auf denen ein regelmäßiges Umsehen nach dem Kind und ein sofortiges Anhalten möglich ist. Ausnahmsweise kann er sogar gehalten sein, die ständige Kontrolle des beförderten Kindes durch Mitnahme einer Begleitperson zu gewährleisten.

 Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen, § 80 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 OWiG.
Die Rechtsbeschwerde wird auf Kosten des Betroffenen als unbegründet verworfen
Gründe:
Der Betroffene ist durch Urteil des Amtsgerichts Marl vom 01. August 2013 wegen fahrlässiger nicht vorschriftsmäßiger Sicherung eines Kindes in Tateinheit mit Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 15 km/h zu einer Geldbuße in Höhe von 40,- € verurteilt worden (§§ 3 Abs. 3, 21 Abs. 1a, 21a Abs. 1, 49 StVO, 24 StVG).
Das Amtsgericht hat u.a. folgende tatsächliche Feststellungen getroffen:
 „(…)
In dem PKW befand sich zudem seine 4jährige Tochter. Sie saß im Kindersitz. Bei Beginn der Fahrt wurde sie durch den Betroffenen angeschnallt, hatte sich jedoch dann alleine abgeschnallt, so dass im Zeitpunk[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv