Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Zeugnisfälschung: Wirksamkeit einer Anfechtung des Arbeitsverhältnisses wegen gefälschtem Zeugnis

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg
Az.: 5 Sa 25/06
Urteil vom 13.10.2006
Vorinstanz: Arbeitsgericht Stuttgart, Az.: 31 Ca 11627/05

In dem Rechtsstreit hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg – 5. Kammer – auf die mündliche Verhandlung vom 13.10.2006 für Recht erkannt:
1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 07.02.2006 – 31 Ca 11627/05 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand:
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Anfechtung des Arbeitsverhältnisses durch die Beklagte vom 09.11.2005, über die Wirksamkeit einer hilfsweise erklärten außerordentlichen Kündigung vom 11.11.2005 und einer wiederum hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung vom 21.11.2005 zum 31.03.2006.
Der am 00.00.1973 geborene, verheiratete und zwei Kindern gegenüber unterhaltspflichtige Kläger ist bei der Beklagten seit dem 09.05.1997 als Universalschweißer gegen ein monatliches Bruttoentgelt von zuletzt 4.160,00 € tätig. Die Beklagte betreibt ein Unternehmen der Automobilindustrie. Der Kläger ist in der Gießerei Leichtmetall Zylinderköpfe beschäftigt. Vor seiner Beschäftigung bei der Beklagten hatte der Kläger in einem anderen Betrieb eine Ausbildung zum Anlagenmechaniker Versorgungstechnik absolviert. Nach dem von der Industrie- und Handelskammer nach § 34 BBiG a. F. erteilten Zeugnis vom 26.01.1994 hatte er die schriftliche Prüfung mit der Note „ausreichend“ (54 Punkten) und die praktische Prüfung mit der Note „befriedigend“ (70 Punkte) bestanden. Vor seiner Bewerbung bei der Beklagten fälschte der Kläger dieses Prüfungszeugnis und veränderte die Bewertung der schriftlichen Prüfung auf die Note „befriedigend“ (65 Punkte) und der praktischen Prüfung auf die Note „gut“ (89 Punkte). Mit dem gefälschten Zeugnis bewarb sich der Kläger bei der Beklagten und wurde mit Wirkung ab dem 09.05.1997 eingestellt.
Nachdem sich ein Mitarbeiter der Beklagten, dem ebenfalls die Fälschung seines Abschlusszeugnisses vorgeworfen wurde, dahingehend eingelassen hatte, dass sich auch noch weitere Kollegen durch gefälschte Zeugnisse einen Arbeitsvertrag bei d[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv