Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall – Mehrwertsteuererstattung bei Anschaffung eines Leasingfahrzeugs

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

OLG Celle
Az.: 14 U 92/11
Urteil vom 30.11.2011

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Einzelrichters der 14. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 28. April 2011 teilweise abgeändert und insgesamt neu gefasst wie folgt:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 37,90 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 7. Oktober 2010 zu zahlen.
Die Beklagten werden weiter als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 849,43 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 6. Oktober 2010 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger alle weitere aus dem mit der Peugeot-Bank geschlossenen Autoleasingvertrag Nr. 1177589/1 vom 18. August 2010 in Zukunft entstehende Mehrwertsteuer zu erstatten.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 83 %, die Klägerin zu 4 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 13 %.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
(gemäß §§ 540 Abs. 2, 313 a Abs. 1 Satz 1 ZPO):
I.
Die Parteien streiten im Berufungsverfahren nur noch um Umsatzsteuer, die der Kläger im Zuge der Neuanschaffung eines Pkw (Leasing) nach einem Verkehrsunfall vom 14. Juli 2010 gezahlt hat und noch fortlaufend entrichten muss und von den Beklagten als Schadensersatz erstattet bekommen möchte.
Das Landgericht hat insoweit keinen Anspruch zubilligen wollen. Das bei dem Unfall beschädigte Fahrzeug ist – unstreitig – kurz vor dem Schadensfall am 30. Juni 2010 als Neufahrzeug gekauft worden (umsatzsteuerpflichtig), nach dem Unfall hat der Kläger aber keinen Neuwagen gekauft, sondern gemäß Vertrag vom 18. August 2010 (Bl. 26 d. A.) geleast (umsatzsteuerpflichtig). Die Kammer hat keinen Anspru[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv