Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen will ein Verbot von starren Frontschutzbügeln (sog. Kuhfänger) aus Metall an Geländewagen erreichen. Hierfür soll die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung geändert werden. 60 % der 1,4 Millionen Geländewagen in Deutschland sind nach Angaben des Verkehrsministeriums mit Kuhfängern ausgerüstet. Gerade bei Kindern stellen diese durch die Erhöhung und Versteifung der Aufprallfläche in Kopfhöhe ein lebensgefährliches Risiko dar. So wird die für Kinder oftmals tödliche Unfallwucht, die beim normalen Pkw bei 40 km/h liegt, bei einem Geländewagen mit starrem Frontschutzbügel bereits bei 20 km/h erreicht.[…]
Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de AG Dortmund – Az.: 729 OWi – 267 Js 924/18 – 145/18 – Urteil vom 03.07.2018 Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Nichtbefolgung eines Wechsellichtzeichens mit Unfallverursachung zu einer Geldbuße von 240,00 EURO verurteilt. Dem Betroffenen wird für die Dauer von einem Monat verboten, Kraftfahrzeuge jeder Art im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Das […]