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Rechtsanwälte Kotz GbR

Jahresurlaub – Abgeltung im Krankheitsfall

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Europäischer Gerichtshof
Az: C-350/06 und C 520/06
Urteil vom 20.01.2009

„Arbeitsbedingungen – Arbeitszeitgestaltung – Richtlinie 2003/88/EG – Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub – Krankheitsurlaub – Jahresurlaub, der mit einem Krankheitsurlaub zusammenfällt – Abgeltung für bei Vertragsende wegen Krankheit nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub“
In den verbundenen Rechtssachen C-350/06 und C-520/06 betreffend Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 234 EG, eingereicht vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Deutschland) (C-350/06) und vom House of Lords (Vereinigtes Königreich) (C-520/06) mit Entscheidungen vom 2. August und vom 13. Dezember 2006, beim Gerichtshof eingegangen am 21. August und am 20. Dezember 2006, in den Verfahren

Gerhard Schultz-Hoff (C-350/06)

gegen

Deutsche Rentenversicherung Bund

und

Stringer u. a. (C-520/06)

gegen

Her Majesty’s Revenue and Customs

erlässt

DER GERICHTSHOF (Große Kammer)

unter Mitwirkung des Präsidenten V. Skouris, der Kammerpräsidenten P. Jann, C. W. A. Timmermans, A. Rosas, K. Lenaerts und A. Ó Caoimh sowie der Richter K. Schiemann, J. Makarczyk, P. Kūris, E. Juhász, G. Arestis, E. Levits (Berichterstatter) und L. Bay Larsen,

Generalanwältin: V. Trstenjak,

Kanzler: J. Swedenborg, Verwaltungsrat,

aufgrund des schriftlichen Verfahrens und auf die mündliche Verhandlung vom 20. November 2007,

unter Berücksichtigung der Erklärungen

– der Deutschen Rentenversicherung Bund, vertreten durch Rechtsanwalt J. Littig,

– der Rechtsmittelführer in der Rechtssache Stringer u. a., vertreten durch C. Jeans, QC, und M. Ford, Barrister, beauftragt von V. Phillips, Solicitor,

– der deutschen Regierung, vertreten durch M. Lumma und C. Blaschke als Bevollmächtigte,

– der Regierung des Vereinigten Königreichs, vertreten durch Z. Bryanston-Cross als Bevollmächtigte im Beistand von T. Ward, Barrister,

– der belgischen Regierung, vertreten durch L. Van den Broeck als Bevollmächtigte,

– der tschechischen Regierung, vertreten durch T. Boček als Bevollmächtigten,

– der italienischen Regierung, vertreten durch I. M. Braguglia als Bevollmächtigten im Beistand von W. Ferrante, avvocato dello Stato,

– der niederländischen Regierung, vertreten durch C. Wissels als Bevollmächtigte,

– der polnischen Regierung, vertreten durch E. Ośniecka-Tamecka als Bevollmächtigte, – der[…]


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