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Höhergruppierung BAT-Vergütungsgruppen – Prüfungspflicht des Gerichts

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 BUNDESARBEITSGERICHT
Az.: 4 AZR 407/06
Urteil vom 06.06.2007

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 1. Februar 2006 - 4 Sa 85/05 - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen aufgehoben, soweit es das Begehren des Klägers auf Feststellung eines Vergütungsanspruchs nach der Vergütungsgruppe VIb der Anlage 1a zum BAT für die Zeit vom 1. Februar 2003 bis zum 30. Juni 2005 abgewiesen hat.
Insoweit wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Tatbestand:
Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers und sich daraus ergebende Vergütungsansprüche.
Der 1963 geborene Kläger ist seit dem 1. Juli 1999 als vollzeitbeschäftigter Angestellter bei der Beklagten tätig. Zwischen den Parteien ist arbeitsvertraglich die Anwendung des Bundes-Angestelltentarifvertrages (BAT) und der diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträge in der für die Beklagte geltenden Fassung vereinbart.
Der Kläger erhielt zur Zeit der Klageerhebung Vergütung nach VergGr. VII der Anlage 1a zum BAT. Auf Grund Bewährungsaufstiegs wird er seit dem 1. Juli 2005 nach VergGr. VIb vergütet.
Der Kläger ist in der Behörde für Inneres beim Landeskriminalamt im Bereich Erkennungsdienst und Verwahrung Festgenommener (LKA 23) als Sachbearbeiter beschäftigt. Diese Dienststelle nimmt Querschnittsaufgaben wahr und unterstützt alle Polizei-, Bundespolizei- und Zolldienststellen in Hamburg. Sämtliche in Hamburg festgenommenen und erkennungsdienstlich zu behandelnden Personen werden dem LKA 23 zugeführt. Es handelt sich um hoheitliche Aufgaben, die in der Regel Beamten vorbehalten sind. Die Anwendung unmittelbaren Zwanges bei erkennungsdienstlichen Maßnahmen darf nach der Polizeidienstvorschrift nur in Anwesenheit eines Beamten des gehobenen Dienstes erfolgen.
In der Dienststelle wird im Vier-Schichten-Wechseldienst gearbeitet. Pro Schicht werden neun Sachbearbeiter, die im Team arbeiten, und ein Schichtführer eingesetzt. Für die Festgenommenen stehen 19 Sammel- und Einzelzellen mit insgesamt 39 Plätzen zur Verfügung. Der Schichtführer, der nach VergGr. Vc vergütet wird, befindet sich in einem abgetren[…]


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