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Rechtsanwälte Kotz GbR

Dienstfahrzeug – Arbeitnehmerhaftung bei Verkehrsunfall

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Hessisches Landesarbeitsgericht
Az.: 12 Sa 1288/07
Urteil vom 27.05.2008
Vorinstanz: Arbeitsgericht Offenbach, Az.: 6 Ca 41/07

Leitsatz:
Schadensersatz für vom Arbeitnehmer schuldhaft verursachtem Verkehrsunfall mit einem Dienstfahrzeug. Schwerpunkt: Maßstab der groben Fahrlässigkeit).
Klage einer Versicherung gegen einen Arbeitnehmer am übergegangenen Recht

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach vom 03. Juli 2007, Az. 6 Ca 41/07, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand:
Die Klägerin klagt aus übergegangenem Recht auf Ersatz des vom Beklagten bei einem Verkehrsunfall verursachten Schadens.
Der Beklagte verursachte mit einem Fahrzeug seiner Arbeitgeberin, der A, am 4.08.2006 im Rahmen einer dienstlich veranlassten Fahrt einen Autounfall. Das Fahrzeug war bei der Klägerin mit einer Selbstbeteiligung von € 300,– vollkaskoversichert. Es erlitt bei dem Unfall einen Totalschaden und musste abgeschleppt werden. Die Arbeitgeberin nahm die Versicherung in Anspruch. Die Klägerin zahlte an die Arbeitgeberin zur Regulierung des Schadens unter Berücksichtigung von Wiederbeschaffungs- und Restwert sowie Selbstbeteiligung einen Betrag von € 5.517,25 zuzüglich Abschleppkosten in Höhe von € 196,–.

Zu dem Unfall kam es, als der Beklagte die Ringstraße aus Richtung Heusenstamm kommend in Richtung Obertshausen befuhr und die Rembrücker Straße auf der Geradeausspur überqueren wollte. Da die Lichtzeichenanlage (LZA) an der Kreuzung Rot anzeigte, hielt er als erstes Fahrzeug an der Haltelinie an. Neben ihm befand sich jeweils eine Fahrspur für den links- bzw. rechtsabbiegenden Verkehr. Während er hielt, suchte er in seinem Radio einen Musiksender. Da hörte er ein Hupen und nahm wahr, dass der Verkehr in der Spur rechts neben ihm sich in Bewegung setzte. Aus den Augenwinkeln nahm er ein Grün an der LZA am rechten Fahrbahnrand wahr. Die dortige LZA ist zweigeteilt für den Geradeaus- bzw. für den Rechtsabbiegerverkehr. Darauf fuhr er ebenfalls los. Da das von ihm wahrgenommene Grünlicht nur für die Rechtsabbieger galt, fuhr er bei Rot in die Kreuzung ein und kollidierte mit einem von rechts mit etwa 50 km/h herankommenden Fahrzeug. Zu dem Zeitpunkt warteten in entgegen[…]


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