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Bei einem Wohnverhältnismietvertrag mit einem Studenten darf die ordentliche Kündigung nicht über Jahre hinweg ausgeschlossen werden (BGH, Urteil vom 15.07.2009, Az.: VIII ZR 307/08). Ist in einem Mietvertrag eine entsprechende Kündigungsausschlussklausel enthalten, so ist diese unwirksam, da eine solche Klausel einen Studenten unangemessen benachteiligt.[…]
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