Amtsgericht Berlin-Mitte
Az.: 16 C 427/02
Verkündet am: 18.12.2003
In dem Rechtsstreit hat das Amtsgericht Mitte Abteilung 16, im schriftlichen Verfahren gemäà § 495 a ZPO für Recht erkannt:
1. Die Beklagte wird verurteilt, bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,00 ⬠oder Ordnungshaft bis zu vier Wochen, die Videoüberwachung mittels der Videokamerasysteme (Anzahl: 3) im Bereich des zu unterlassen, soweit diese über einen 1 Meter breiten Streifen entlang der Schaufensterseite sowie einen 1 Meter breiten Streifen links und rechts der Arkadensäulen einschlieÃlich des darüber befindlichen Luftraums hinausgeht.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen. .
2. Die durch die Anrufung des Landgerichts Berlin entstandenen Kosten hat der Kläger tragen. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben,
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden. Betrages leistet.
4. Die Berufung wird zugelassen..
Tatbestand
Der Kläger begehrt von der Beklagten die vollständige Beseitigung, hilfsweise die Beschränkung eines im AuÃenbereich ihres Kaufhauses installierten Videoüberwachungssystems.
Die Beklagte betreibt auf dem in ihrem Eigentum stehenden Grundstück Berlin ein stadtbekanntes Kaufhaus. Der Gebäudekomplex grenzt in östlicher Richtung an die D-straÃe und in westlicher Richtung an die M-straÃe. Die der F-straÃe zugewandte Gebäudefront ist nahezu bis an den Fahrbahnrand vorgezogen und bildet dort eine passagenartige Ãberdachung in Form eines Arkadenganges aus. Die Fläche des Arkadenganges, die ebenfalls im Eigentum der Beklagten steht, ist durch Widmung zur Benutzung durch die Ãffentlichkeit bestimmt. Der gesamte Gebäudekomplex wird von auÃen mit fünf Videokameras überwacht. Der Bereich der Arkaden in der FriedrichstraÃ[…]