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Wohnmobilkauf – Ungezieferbefall ein Mangel?

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Der Befall eines Wohnmobils mit Ungeziefer stellt jedenfalls dann einen Sachmangel gemäß § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB dar, wenn das Ungeziefer die Substanz der Sache angreift oder die Gefahr des vollständigen Verlusts der Gebrauchsfähigkeit besteht. Gerade wenn wichtige Teile der Fahrzeugelektronik oder Kabel angenagt werden, besteht die Gefahr, dass das Fahrzeug nicht weiterbenutzt werden kann (LG Freiburg, Urteil vom 10.12.2012, Az.: 6 O 277/12).

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