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Wildunfall – Zusammenstoß mit Wildschwein

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Landgericht Stuttgart
Az.: 5 S 244/06
Urteil vom 07.02.2007

1.) Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt vom 13.07.2006 – 8 C 651/06 – wird zurückgewiesen.
2.) Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.
3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
4.) Die Revision wird zugelassen.
Berufungsstreitwert: 970,35 EUR

Tatbestand:
Die Parteien streiten über die Einstandspflicht der Beklagten aus einem Teilkaskoversicherungsvertrag nach einem Zusammenstoß mit einem Wildschwein.
Der Kläger befuhr mit seinem Pkw Ford Focus mit dem amtlichen Kennzeichen …-… … am 21.05.2005 die Autobahn A3 im Bereich der Gemarkung Elz in Richtung Köln. Gegen 02:30 Uhr bei Kilometer 103 lag auf der Fahrbahn ein Wildschwein, das sich nicht mehr bewegte. Auf Grund des Fahrverhaltens des Klägers – streitig ist, ob es zu einer Kollision kam – löste der seitliche Fahrerairbag aus, der wie das Airbagmodul erneuert werden musste, wofür 970,35 EUR anfielen.
Der Kläger behauptet, er habe eine Kollision mit dem Wildschwein nicht verhindern können, ebenso wenig wie die Fahrzeuge hinter ihm. Auf Grund der Kollision mit dem Wildschwein habe der Airbag ausgelöst.
Der Vorfall sei von § 12 AKB erfasst, so dass die Beklagte einstandspflichtig sei. Denn nach dessen Wortlaut komme es nicht darauf an, dass sich das Tier noch bewege oder noch lebendig sein müsse.
Die Beklagte bestreitet, dass es zu einer Kollision mit dem Wildschwein kam. Da sich das Wildschwein nicht bewegt und schon länger dort gelegen habe, sei es wie jedes andere Hindernis zu bewerten, die spezifische Tiergefahr habe sich nicht verwirklicht und eine Einstandspflicht der Beklagten gemäß § 12 AKB scheide aus.
Das Amtsgericht hat den klägerischen Anspruch bejaht. Nach Zeugenvernehmung sowie Einholung eines Sachverständigengutachtens hat es festgestellt, dass der Airbag durch das Überfahren des […]


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