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Brandschaden – Leistungen aus Hausratsversicherung – Versicherungsort

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Oberlandesgericht Koblenz
Az.: 10 U 1252/03
Beschluss vom 27.01.2005
Vorinstanz: LG Trier, Az.: 6 O  299/02

Leitsatz:
Allein die Tatsache, dass eine an Alzheimer-Erkrankung leidende und bettlägerige Versicherungsnehmerin in den Haushalt ihrer Tochter aufgenommen wird, ohne dass die ihre bisherige Wohnung mit Hausrat aufgibt, reicht nicht aus, um von einer Verlagerung des Lebensmittelpunktes in eine neue Wohnung zu entziehen. Erforderlich ist, dass die Verlagerung des Lebensmittelpunktes bewusst und gewollt erfolgt. Maßgebend ist dabei, dass der Versicherungsnehmer auch nach außen deutlich macht, dass er seinen Lebensmittelpunkt auf unabsehbare Zeit in eine andere Wohnung verlegen möchte. Solange die Versicherungsnehmerin – wenn möglicherweise auch in Verkennung ihres Gesundheitszustandes – die Absicht hatte, wieder in ihre bisherige Wohnung zurückzukehren, hat sie nach außen nicht die Absicht bekundet, ihren bisherigen Lebensmittelpunkt zu verlegen (in Anknüpfung an OLG Köln VersR 1990, 1394; OLG Hamm VersR 1992, 740).
Die Situation ist mit einem Krankenhausaufenthalt vergleichbar. Anders mag sich die Situation darstellen, wenn sich eine ältere Person in ein Alters- oder Pflegeheim begibt und dadurch bereits nach außen manifestiert, dass eine Verlagerung des Lebensmittelpunktes erfolgt.

In dem Rechtsstreit hat der 10. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz am 27. Januar 2005 einstimmig beschlossen:
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Trier vom 11. September 2003 wird zurückgewiesen.
Soweit die Beklagte teilweise die Berufung zurückgenommen hat, wird sie des Rechtsmittels der Berufung für verlustig erklärt.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Tatbestand:
I.
Die Kläger, eine Erbengemeinschaft, nehmen die Beklagte aus Wohngebäude- und Hausratsversicherung aufgrund eines Brandereignisses in Anspruch.
Die Mutter der Kläger war Eigentümerin des Hausgrundstückes M…..weg 2 in V……. Am 25.10.2000 ereignete sich dort ein Wohnungsbrand. Die wegen Alzheimer-Krankheit pflegebedürftige Mutter der Kläger befand sich zu diesem Zeitpunkt im H[…]


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