Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Berufsunfähigkeitsversicherung – Berufsunfähigkeit von mind. 50 %

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Landgericht München I
Az: 25 O 19798/03
Urteil vom 22.03.2006

In dem Rechtsstreit wegen Forderung erlässt das Landgericht München I, 25. Zivilkammer, im schriftlichen Verfahren, in dem Schriftsätze berücksichtigt wurden, die bis 6.3.2006 bei Gericht eingingen, folgendes Endurteil:
I. Es wird festgestellt, dass hinsichtlich des Klägers die Voraussetzungen für den Erhalt einer Berufsunfähigkeitsrente nach den Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung der Beklagten ab 1.11.2003 bis längstens. 1.9.2013 erfüllt sind. Im Übrigen wird die Feststellungsklage abgewiesen.

II. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Euro 147.827,75 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 6.11.2003 zu bezahlen. Im Übrigen wird die Klage auf Zahlung von Renten ·abgewiesen.

III. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger weitere EUR 65.368,57 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 6.11.2003.zubezahlen.

IV. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 1/5 und die. Beklagte 4/5.

V. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand:
Der Kläger verlangt von der Beklagten Leistung aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, die zwischen der Beklagten und der XXX-GmbH nachfolgend XXX abgeschlossen wurde.

Der Kläger ist Geschäftsführer und Alleingesellschafter dieser GmbH.

Der Kläger hatte eine Ausbildung zum Bankkaufmann gemacht. Nach einem zweijährigen Aufenthalt in Südafrika, arbeitete der Kläger zunächst bei einem Finanzmakler in München. Seit 1988 der Kläger im Bereich der Geld- und Kapitalvermittlung tätig.

Die XXX-GmbH schloss 1989 eine Lebensversicherung mit dynamischer Erhöhung des Versicherungsschutz für den Kläger bei der Beklagten ab.
Vereinbart wurde eine Versicherungssumme von Euro 612.896,00, eine jährliche Berufsunfähigkeitsrente von Euro 104.389,00 und ein monatlicher Beitrag von Euro 3.510,67, sowie die Geltung der Besonderen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (K2).

§ 1 lautet: „Wird der Versicherte während der Dauer der Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung vollständig oder teilweise berufsunfähig, so entfällt. Bei Versicherungen mit laufender Beitragszahlung die Verpflichtung zur Beitragszahlung für die Hauptversicherung…. und für die in […]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv