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Strafbarkeit eines Hundeführers bei Körperverletzungen durch den Hund

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Oberlandesgericht Celle
Az.: 22 Ss 9/02
Urteil vom 08.11.2001
StA #######23 Js 34595/00

In der Strafsache wegen fahrlässiger Körperverletzung hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle auf die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil der 5. kleinen Strafkammer des Landgerichts ####### vom 8. November 2001 in der Sitzung vom 20. März 2002, für Recht erkannt:
Die Revision wird auf Kosten der Landeskasse verworfen, die auch die dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen hat.

Gründe
Das Amtsgericht ####### hatte den Angeklagten vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen. Die hiergegen gerichtete Berufung der Staatsanwaltschaft hat die 5. kleine Strafkammer des Landgerichts ####### durch Urteil vom 8. November 2001 verworfen.
Nach den Feststellungen der Strafkammer ist der Angeklagte seit 1951 ausgebildeter Jagdhundführer. Seit etwa acht Jahren ist er Halter einer Jagdhündin der Rasse Münsterländer, die er erhielt, als sie sechs Wochen alt war. Das Tier ist zur Jagd ausgebildet und hat eine Schulterhöhe von ca. 50 cm bei 22 kg Gesamtgewicht.
Im Jahre 1997 hatte die Hündin in einem Hotel eine an ihr vorbeigehende Frau in den Oberschenkel gebissen, sodass eine Weichteilquetschung attestiert wurde. Im Jahre 1999 biss die Hündin ein knapp fünfjähriges Kind in die rechte Hand. Die Verwaltungsbehörde hatte nach einer daraufhin erfolgten Vorstellung der Hündin und Durchführung eines Wesenstests keinen Anlass gesehen, Auflagen hinsichtlich der Haltung der Hündin zu erteilen; insbesondere war dem Angeklagten nicht auferlegt worden, die Hündin lediglich mit einem Maulkorb in die Öffentlichkeit zu lassen.
Der Angeklagte erschien fast täglich mit seiner Hündin auf dem Gelände einer Tankstelle in #######, um Tageszeitung, Brötchen u. ä. zu kaufen. Dabei wurde das Tier von ihm in der Regel an der linken Ecke neben der automatischen Eingangstür des Verkaufsraums so platziert, dass die Hundeleine entweder an einem in der Wand eingelassenen Ring oder an einem festen Gegenstand befestigt wurde.
Am 5. November 2000 erschien der Angeklagte wiederum mit seiner Hündin an der Tankstelle. Er gebot ihr an einem links neben der Eingangstür stehenden metallenen Blu[…]


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