AG Koblenz – Az.: 412 C 1260/18 – Urteil vom 21.08.2018
1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird unter Aufhebung des Beschlusses vom 11.7.2018 zurückgewiesen.
2. Die Verfügungsklägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin kann die Vollstreckung des Verfügungsbeklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
4. Der Streitwert wird auf 2.000,00 € festgesetzt.
Tatbestand
Gestritten wird um die Rückgabe eines „Snapchat“-Accounts.
Die Verfügungsklägerin unterhielt Accounts bei verschiedenen sozialen Medien, darunter auch bei Snapchat unter dem Pseudonym „…“. Auf diesem Account sind Bilder, darunter Bikini-Fotos, gespeichert.
Die Parteien waren miteinander befreundet, bis die Verfügungsklägerin dem Verfügungsbeklagten mitteilte, keinen über die Freundschaft hinausgehenden Kontakt zu wünschen. Am Montag, den 2.7.2018 tauschten sich die Parteien über Whatsapp aus; der Verfügungsbeklagte erklärte, er wolle mit der Verfügungsklägerin telefonieren. Diese lehnte ab und teilte mit, sie habe Übernachtungsbesuch. Nachfragen des Verfügungsbeklagten blockte die Verfügungsklägerin zwischen 21:39 Uhr und 21:49 Uhr ab, was der Verfügungsbeklagte schließlich um 21:52 Uhr mit den Worten „Ok habe verstanden“ quittierte. Wegen der Einzelheiten wird auf den Chatverlauf Bl. 21 ff d.A. verwiesen.
Um 21:49 Uhr erhielt die Verfügungsklägerin von Snapchat die Nachricht, jemand aus dem Bereich Koblenz habe sich mit einem iPhone 5S in ihren Account eingeloggt. Der Verfügungsbeklagte besitzt ein solches Gerät. Um 21:56 Uhr erhielt sie die Mitteilung, jemand habe ihr Passwort geändert, um 21:57 Uhr, jemand habe die bei Snapchat hinterlegte Email-Adresse geändert. Zwischen 22:28 Uhr und 22:58 Uhr teilte ihr die Firma Instagram mit, dass der Benutzername ihres Kontos mehrfach geändert und eine Passwortänderung beantragt worden sei. Um 22:57 Uhr erhielt sie von Facebook die Nachricht, jemand habe dort die dauerhafte Löschung ihres Kontos beantragt. Wegen der Einzelheiten wird auf die Kopien der diversen Nachricht[…]