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Rechtsanwälte Kotz GbR

Reitpferdkauf – Abweichungen von der „physiologischen Norm“ als Sachmangel?

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BUNDESGERICHTSHOF
Az.: VIII ZR 266/06
Urteil vom 07.02.2007
Vorinstanzen:
LG Karlsruhe, Az.: 8 O 103/03, Urteil vom 01.02.2005
OLG Karlsruhe, Az.: 11 U 9/05, Urteil vom 23.05.2006

Leitsätze:
Die Eignung eines klinisch unauffälligen Pferdes für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung als Reitpferd wird nicht schon dadurch beeinträchtigt, dass aufgrund von Abweichungen von der „physiologischen Norm“ eine geringe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass das Tier zukünftig klinische Symptome entwickeln wird, die seiner Verwendung als Reitpferd entgegenstehen. Abweichungen eines verkauften Pferdes von der „physiologischen Norm“, die sich im Rahmen der üblichen Beschaffenheit vergleichbarer Pferde halten, sind nicht deswegen als Mangel einzustufen, weil „der Markt“ auf derartige Abweichungen mit Preisabschlägen reagiert. Preisabschläge beim Weiterverkauf, die darauf zurückzuführen sind, dass „der Markt“ bei der Preisfindung von einer besseren als der tatsächlich üblichen Beschaffenheit von Sachen gleicher Art ausgeht, begründen keinen Mangel.

In dem Rechtsstreit hat der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs auf die mündliche Verhandlung vom 7. Februar 2007 für Recht erkannt:
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 23. Mai 2006 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen

Tatbestand:
Die Klägerin erwarb am 9. Oktober 2002 von der Beklagten die 1998 geborene Stute „E. “ nach einem Proberitt zum Preis von 7.000 €, um sie zur Ausübung des Freizeitreitsports und nach entsprechender Vorbereitung später auch für Distanzritte zu verwenden.
Bei dem Tier ist im Bereich der hinteren Sattellage der Raum zwischen zwei Dornfortsätzen verschmälert ausgeprägt; dort liegen auch geringgradige Randsklerosierungen der Dornfortsätze vor. Dieser Zustand bestand – unerkannt – bereits bei Übergabe des Pferdes. Nach dem von der Bundestierärztekammer in Zusammenarbeit mit Hochschulen und Tie[…]


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