LG Arnsberg
Az: 3 S 138/10
Urteil vom 22.12.2010
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 29.09.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Soest, Az.: 13 C 179/10, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 111,90 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.09.2009 und 7,50 € Mahnkosten zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 88 % und die Beklagte 12 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Gründe
I.
Die Klägerin macht gegen die Beklagte aus abgetretenem Recht rückständige Beiträge aus einem Fitnessstudiovertrag geltend.
Die Beklagte schloss am 22.09.2006 mit der .. GmbH einen Mitgliedsvertrag über die Nutzung eines Fitnessstudios über einen Zeitraum von 24 Monaten ab. Der wöchentliche Grundtarif betrug 10,00 €. Der Vertrag enthielt eine Vereinbarung über eine jährliche Erhöhung des Grundtarifs in Höhe von 0,50 €. Zudem enthielt der Vertrag Gebührenregelungen über Trainerstunden und eine Regelung über die Kosten für die Mitgliedskarte. Auf der Rückseite des Vertragsdokuments sind allgemeine Geschäftsbedingungen abgedruckt. Unter Ziffer 1 der AGB ist geregelt, dass der Beitrag auch dann bis zum Ablauf des Vertrages zu zahlen ist, wenn die Leistungen der …. GmbH nicht in Anspruch genommen werden. Wegen der Einzelheiten des Vertrags und der allgemeinen Geschäftsbedingungen vom 22.09.2006 wird auf den Inhalt der Akten Bezug genommen.
Am 03.08.2007 vereinbarte die Beklagte mit der …. GmbH eine Verlängerung des Vertrags um 24 Monate bis zum 02.08.2009. Nach dieser Vereinbarung sollte der wöchentliche Grundtarif 10,30 € betragen. Zudem vereinbarte die Beklagte die Zusatzleistung Wellnessmassage „Wellsystem“ zum Preis von 0,99 € wöchentlich. Der Grundtarif sollte sich jeweils zum ersten des Quartals um 0,19 € erhöhen. Zudem enthielt der Vertrag wiederum Gebührenregelungen über Trainerstunden und eine Regelung über die Kosten für die Mitgliedsk[…]