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Rechtsanwälte Kotz GbR

Urlaubshotelzimmer welches nach Tabakrauch riecht ist mangelhaft

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AG Meldorf
Az: 81 C 15/11
Urteil vom 29.03.2011

Leitsatz:
Ein Hotelzimmer welches für einen Entspannungsurlaub gebucht wurde und nach Tabakrauch riecht ist auch dann mangelhaft, wenn die Parteien keine gesonderte Vereinbarung über ein Raucher- oder ein Nichtraucherzimmer getroffen haben. Zigarettengeruch wird seit der neueren Rechtsprechung auch als Mietmangel anerkannt.

In pp. wird der Klägerin bereits vor Klagezustellung in Dänemark der folgende Hinweis gegeben, um ihr Gelegenheit zu geben, eine kostensparende Klagerücknahme in Betracht zu ziehen:
Auf der Grundlage des vorgetragenen Sachverhalts war die Beklagte meiner Auffassung nach zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt, weil ihr zu dem vereinbarten Zeitpunkt kein Zimmer angeboten wurde, welches uneingeschränkt zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignet war (§ 535 BGB). Nach den Vereinbarungen der Parteien war vertragsgemäßer Gebrauch hier die Möglichkeit zu „entspannen“ einschließlich einer Rückenmassage und einer Handpflege. Die Beklagte wollte erkennbar ein „Wellnesswochenende“ verbringen. Außerdem macht der Preis von insgesamt 349 Euro für ein Wochenende deutlich, dass hohe Erwartungen in das Angebot gesetzt wurden und werden durften. Dem Vertragszweck eines Entspannungs- und Gesundheitspflegewochenendes zu zweit lief es nun ersichtlich zuwider, wenn der vorherige Gast in dem „Komfort-Doppelzimmer“ so stark geraucht hatte, dass dies noch vor Beziehen des Zimmers am Abend um 19 Uhr sogleich störend zu riechen war. Dies musste die Beklagte nicht hinnehmen, und die Klägerin konnte nicht erwarten, dass sich die Beklagte damit abfinden würde, ohne dass die Klägerin bei der Buchung des „Entspannungswochenendes“ darauf hingewiesen hatte, dass es sich um ein Raucherzimmer handele. Nachdem die Klägerin Abhilfe nicht schaffen konnte, konnte die Klägerin von dem Vertrag zurücktreten. Die Beklagte war nicht verpflichtet, Teilleistungen anzunehmen.
Die von der Klägerin angeführten Entscheidungen sind aus zwei Gründen nicht einschlägig: Erstens handelt es sich offenbar um ältere Entscheidungen zur Flugbeförderung. Damals war es üblich, dass es in Flugzeugen sowohl Raucher- wie auch Nichtraucherplätze gab, was auf ein „Entspannungswochenende“ in einem eigenen, abgeschlossenen Hotelzimmer nicht zu übertragen ist. Zweitens haben sich die […]


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