Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Homepage: Pornographische Inhalte und Jugendschutz -Strafbarkeit

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

 Oberlandesgericht Düsseldorf
Az: III-5 Ss 143/03 – 50/03 I
Urteil vom 17.02.2004

Das OLG Düsseldorf hat auf die mündliche Verhandlung vom XX für Recht erkannt:
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil der XXXI. kleinen Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 31. Januar 2003 mit den Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf zurückverwiesen.

Gründe
Die unverändert zugelassene Anklage wirft dem Angeklagten vor, ab Anfang Juli 2001 unter einer Adresse im Internet pornographische Schriften verbreitet und für sie geworben zu haben. Das Amtsgericht (Urteil veröffentlicht in CR 2003, 296) hat ihn verurteilt, das Landgericht (Urteil veröffentlicht in CR 2003, 452 mit Anm. Gercke/Liesching) hat ihn auf seine Berufung freigesprochen. Die Revision der Staatsanwaltschaft hat mit der Sachrüge vorläufig Erfolg.
I.
Nach den Feststellungen war der Angeklagte von November 2000 bis Juni 2002 alleiniger Geschäftsführer einer Fa. …………… mit Sitz in ………… „Unzweifelhaft“ – so das Landgericht – bot das Unternehmen unter der Internetadresse www………….de einfache Pornographie in Form von Bildern, Videos, Live-Sex-Shows und Magazinen an. Auf der Startseite wurde das Angebot als „verdorben, verrucht und verlockend“ bezeichnet und der Zugang zum „Mitgliedsbereich mit den heißesten Shows und den schärfsten Bildern“ wie folgt beschrieben:
„… Und das Beste: Keine Anmeldung, keine Kreditkarte, keine Wartezeit und 100% anonym durch den Highspeed-Zugang. Einfach den High-Speed-Dialer durch den Download-Link rechts herunterladen, mit einem Doppelklick aktivieren und nur wenige Sekunden später wirst Du automatisch in den Mitgliedsbereich von Clubhardcore geleitet.“
Der Dialer (ein Programm, das eine Telefonverbindung über eine bestimmte Telefonnummer herstellt) wurde auf den Rechner des Nutzers überspielt, sobald dieser die Identitätsnummer eines deutschen Personalausweises oder die Kartennummer einer Kreditkarte eingegeben und ein Programm auf dem Rechner der Telecall die Nummer auf ihre „Schlüssigkeit“ üb[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv