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Rechtsanwälte Kotz GbR

Klage auf Sperrung einer Strasse für den Schwerlastverkehr über 7,5 t

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 VERWALTUNGSGERICHT NEUSTADT AN DER WEINSTRASSE
Az.: 3 K 1568/00.NW
Verkündet am: 28.09.2001

In dem Verwaltungsrechtsstreit wegen verkehrspolizeilicher Anordnung hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 28. September 2001, für Recht erkannt:
1. Die Klagen werden abgewiesen.
2. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.
3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

T a t b e s t a n d
Die Kläger zu 1) und 2) begehren von der Beklagten straßenverkehrsrechtliche Anordnungen zwecks Verkehrslärmreduzierung.
Der Kläger zu 1) ist Eigentümer des bauplanungsrechtlich in einem allgemeinen Wohngebiet liegenden Wohngrundstücks Plan XY. Der Kläger zu 2) ist Eigentümer des bauplanungsrechtlich in einem Mischgebiet liegenden Wohngrundstücks Plannummer in XX. Das Wohngrundstück des Klägers zu 1) liegt ca. 60 m und das Wohngrundstück des Klägers zu 2) ca. 130 m von der sogenannten Verlängerten Turnstraße entfernt. Die Bismarck- und die Zweibrücker Straße verlaufen jeweils parallel zur Verlängerten Turnstraße, wobei das Gelände von dieser über die Bismarckstraße bis zur Zweibrücker Straße ansteigt.
Die Verlängerte Turnstraße ist eine Gemeindestraße. Sie dient als Entlastungsstraße für den gesamten Bereich „Nordrand Innenstadt“ und ist neben der Zweibrücker Straße die wichtigste Ein- und Ausfallstraße im nördlichen Stadtgebiet von Pirmasens.
Um eine flüssige Verkehrsführung zuzulassen und dem hohen Verkehrsaufkommen in dem Gebiet „Nordrand Innenstadt“ gerecht zu werden, würde eine städtische Verbindungsstraße, in die auch eine Brücke (sog. „Bahnbrücke“) miteingeschlossen ist, zwischen Verlängerter Turnstraße und Bahnhofstraße zwecks Entlastung z.T. der Bismarckstraße und hauptsächlich der Zweibrücker Straße, über die der gesamte Zielverkehr aus Richtung Norden und Westen (Kaiserslautern, Zweibrücken) über den Knoten B 10/B 270 in die Stadtmitte bzw. von dort Richtung Norden und Westen erfolgte, geplant und planfestgestellt. Diese Verbindungsstraße beginnt im Bereich der Verlängerten Turnstraße an der Ein[…]


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