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Wohnwagenkauf – Erheblichkeit optischer Mängel

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Landgericht Dortmund
Az: 2 O 151/10
Urteil vom 17.06.2011

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 11.000,00 € zu zahlen, Zug um Zug gegen Rückgabe des Wohnwagens … mit der Fahrgestellt-Nr.:……
Die Kosten des Rechtsstreits werden nach einem Streitwert in Höhe von 11.000,00 € der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des je-weils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

T a t b e s t a n d
Die Klägerin kaufte von der Beklagten im Juli 2008 einen neuen Wohnwagen … für 11.500,00 €. Der Wohnwagen wies mehrere Mängel auf. Er wurde der Beklagten mindestens fünfmal zur Nachbesserung zur Verfügung gestellt. Jedenfalls ein Teil der Mängel wurde beseitigt.
Die Klägerin behauptet im Prozess noch folgende Mängel:
1. Ausbeulungen/Knickstellen im Frontbereich durch Drücken
der Unterkonstruktion in das Außenblech auf einer Länge von 1,20 m (insoweit hat sich in der mündlichen Verhandlung geklärt, dass hier nur ein Mangel gerügt wird, nicht zwei verschiedene).
2. Starke Streifenbildung mit Verfärbungen im Lack im Front- und Heckbereich, verursacht durch minderwertige/mangelhafte Dichtungsmasse.
Mit Schreiben ihres Prozessbevollmächtigten vom 10.07.2009 forderte die Klägerin die Beklagte zur Mängelbeseitigung auf, u. a. hinsichtlich des behaupteten Mangels zu 1.). Mit Schreiben vom 31.07.2009 erklärte die Beklagte, alle beanstandeten Mängel seien beseitigt, die Beule vorne rechts im Bugbereich sei durch „Selbstverschulden herbeigerufen“ worden. Die Klägerin forderte mit Schreiben vom 13.01.2010 die Beklagte auf, das Fahrzeug Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung zurückzunehmen. Hierzu war die Beklagte nicht bereit. Mit der Klage verfolgt die Klägerin das Rückabwicklungsbegehren weiter. Auf den Kaufpreis in Höhe von 11.500,00 € lässt sie sich eine Entschädigung für Gebrauchsvorteile in Höhe von 500,00 € anrechnen.
Sie beantragt daher, die Beklagte zu verurteilen, an sie Zug um Zug gegen Rückgabe des Wohnwagens X mit der Fahrgestell-Nr.: ….. 11.000[…]


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