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Rechtsanwälte Kotz GbR

Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall – Normaltarif

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AMTSGERICHT KEHLHEIM
Az.: 3 C 375/10
Urteil vom 14.09.2010

In dem Rechtsstreit wegen Schadensersatz erlässt das Amtsgericht Kelheim auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 14.09.2010 folgendes Endurteil:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 814,86 € nebst 5 Prozentpunkte Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit 30.01.2010 zu bezahlen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Tatbestand:
Der Kläger begehrt die restliche Erstattung von Mietwagenkosten im Rahmen einer Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall.
Der Kläger ist der Eigentümer des Pkw VW Touareg, 4163 ccm, amtliches Kennzeichen …. Dieses Fahrzeug verunfallte am 26.10.2009 im Gemeindebereich Aiglsbach, der Unfallgegner war bei der Beklagten haftpflichtversichert. Die Beklagtenseite haftet für die Unfallschäden zu 100%.
Der Kläger mietete von 29.10.2009 bis 13.11.2009 einen VW Touareg 3,0 PDF-Diesel an und legte in diesem Zeitraum mit dem Mietwagen insgesamt 466 Kilometer zurück. Dem Kläger wurde vom Mietwagenunternehmen sodann insgesamt ein Betrag in Höhe von 2.464,20 € in Rechnung gestellt, auf den die Beklagtenseite vorgerichtlich 1.649,34 € bezahlte. Mit Schreiben vom 21.01.2010 wurde die Beklagte unter Fristsetzung zum 29.01.2010 vergeblich aufgefordert, den Differenzbetrag in Höhe von 814,86 € zu bezahlen.
Der Kläger behauptet, dass die Mietwagenkosten dem Normaltarif entsprechen würden. Er ist der Auffassung, dass die Beklagte verpflichtet sei, auch den restlichen Betrag bezüglich der Mietwagenkosten zu bezahlen.

Nachdem die Klage bezüglich der zunächst geltend gemachten außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 83,54 € zurückgenommen wurde, beantragt der Kläger nunmehr,
die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 814,86 € nebst 5 Prozentp[…]


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