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Rechtsanwälte Kotz GbR

Wandelung – Unfallwagen mit angeblich repariertem Blechschaden

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Oberlandesgericht Nürnberg
Az.: 3 U 4377/98
Verkündet am 29.02.2000
Vorinstanz: LG Regensburg – Az.: 1 O 1463/98

Der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg hat aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 25. Januar 2000 für Recht erkannt:
I. Das am 9. Oktober 1998 verkündete Endurteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Regensburg wird abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Zug um Zug gegen Rückgabe des Personenkraftwagens der Marke BMW 525 tds Touring, Fahrgestellnummer GC 71 151, DM 26.272,99 nebst 12 % Zinsen hieraus seit 5. Februar 1998 zu bezahlen. Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen und bleibt die Klage abgewiesen.
II. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 1/6 und die Beklagte 5/6.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Klägerin ist mit 4.712,20 DM und die Beklagte mit 26.272,99 DM beschwert.

Tatbestand
Die Parteien streiten über die Frage, ob die Bekl., die in Magdeburg eine Kraftfahrzeugwerkstatt betreibt, die KI., die in F bei S eine Pension besitzt, bei dem Abschluß eines Kaufvertrages über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug der Marke BMW im Jahre 1996 arglistig getäuscht hat, so daß die Kl. Rückzahlung des Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs verlangen kann. Im einzelnen:
Die Kl., die seit längerem geschäftliche Beziehungen zu der Bekl. unterhielt, hatte zunächst bei der Bekl. am 10. März 1996 zu einem Preis von 21.500,- DM ein anderes gebrauchtes Fahrzeug gekauft. Sie wollte dieses Fahrzeug jedoch gegen einen BMW-Kombi umtauschen., den die Bekl. seinerzeit als Firmenwagen benutzte. Deshalb unterbreitete ihr die Bekl. mit Schreiben vom 2.8.1996 ein Angebot über einen BMW 525 tds „mit Katalysator, 41.000 km, Erstzulassung: 07/93″. In diesem Schreiben sind außerdem verschiedene Ausstattungsmerkmale hervorgehoben und als Preis eine „Zuzahlung“ von 15.000,– DM genannt, versteht sich: gegen Rückgabe des zunächst gekauften Fahrzeugs. Auf dieser Grundlage wurde mündlich am 20. September 1996 der Kaufvertrag abgeschlossen; die Übergabe erfolgte am 1. Oktober 1996. Auf dem […]


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