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Rechtsanwälte Kotz GbR

Kündigungsschutzklage – allg. Feststellungsantrag und weitere Kündigungen

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LANDESARBEITSGERICHT KÖLN
Az.: 10 Sa 903/02
Urteil vom 18.03.2004
Vorinstanz: Arbeitsgerichts Siegburg, Az.: 4 Ca 1190/02 G

Leitsatz:
1. Zur Frage, ob der neben einer Kündigungsschutzklage gestellte allgemeine Feststellungsantrag (§ 256 ZPO) alle bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung 1. Instanz objektiv bestehenden Beendigungstatbestände (hier: weitere Kündigung) auch dann erfaßt, wenn sie auf Frage des Gerichts nicht in das Verfahren eingeführt worden sind.
2. Zum Prozesshindernis anderweitiger Rechtshängigkeit, wenn der Arbeitnehmer gegen die weitere Kündigung beim Arbeitsgericht gesondert Kündigungsschutzklage einreicht, gegen die als unzulässig abgewiesene allgemeine Feststellungsklage Berufung einlegt und später auf die Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG „umsteigt“.
3. Nach Zugang einer unwirksamen Kündigung ist vor einer erneuten Kündigung eine nochmalige Betriebsratsanhörung auch bei unverändertem Kündigungssachverhalt erforderlich.

In Sachen hat die 10. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln auf die mündliche Verhandlung vom 18.03.2004 für Recht erkannt:
Auf die Berufung des Klägers wird das am 06.06.2002 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg – 4 Ca 1190/02 G – abgeändert:

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis auch durch die Kündigung der Beklagten vom 18.03.2002 nicht beendet worden ist.

2. Der Auflösungsantrag der Beklagten wird zurückgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

4. Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand:
Der am 28.02.1967 geborene Kläger, der verheiratet ist und drei Kinder hat, ist seit dem 19.07.1989 bei der Beklagten beschäftigt. Die Beklagte betreibt ein Unternehmen der Automobilzulieferindustrie. Durch einen Arbeitsunfall im Jahr 1992, der durch einen Dritten verursacht wurde, verlor der Kläger drei Finger seiner rechten Hand. Nach seiner Wiedergenesung wurde er zunächst in die Abteilung Spritzereikette versetzt. Durch den Rückgang der Chromteilfertigung erfolgte 1998 eine Umsetzung in die KTL-Anlage. Werksärztliche Untersuchungen ergaben eine Eignung f[…]


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