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Eintragungsvoraussetzungen für Satzungsänderung im Vereinsregister

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Thüringer Gericht stoppt Satzungsänderung wegen Formfehlern
In einem Rechtsstreit über die Eintragung einer Satzungsänderung im Vereinsregister hat das Thüringer Oberlandesgericht (Az.: 3 W 198/14) entschieden, dass die Beschwerde eines Karnevalsvereins gegen die Zurückweisung seines Antrags durch das Amtsgericht Apolda unbegründet ist, weil die Einladung zur Mitgliederversammlung die Satzungsänderung nicht ausreichend benannte und das Protokoll den genauen Wortlaut der Änderung nicht enthielt, was einen Verstoß gegen § 32 Abs. 1 S. 2 BGB darstellt.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 3 W 198/14 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Der Karnevalsverein hat seine Satzung geändert, um das Vereinsvermögen bei Auflösung gemeinnützigen Zwecken zuzuführen.
Das Amtsgericht Apolda lehnte die Eintragung der Änderung ab, weil die Einladung zur Mitgliederversammlung keine ausreichende Ankündigung enthielt und das Protokoll den Wortlaut der Änderung nicht wiedergab.
Die daraufhin eingelegte Beschwerde des Vereins wurde vom Thüringer Oberlandesgericht zurückgewiesen, da die Anforderungen an die Ankündigung von Satzungsänderungen und die Protokollierung nicht erfüllt wurden.
Die Gerichtsentscheidung unterstreicht die Bedeutung präziser Tagesordnungen und vollständiger Protokolle bei Mitgliederversammlungen, insbesondere bei Satzungsänderungen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller, und der Wert des Beschwerdegegenstandes wurde auf 5.000 Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen, womit der Beschluss unanfechtbar ist.
Der Fall zeigt die rechtlichen Anforderungen an die Einberufung von Mitgliederversammlungen und die Dokumentation von Beschlüssen auf, die für die Gültigkeit von Satzungsänderungen entscheidend sind.


Satzungsänderungen bei eingetragenen Vereinen
Für eingetragene Vereine hat die Satzung eine zentrale Bedeutung. Sie regelt die Organisationsstruktur, Zwecke und Entscheidungsprozesse des Vereins. Änderungen der Satzung bedürfen daher besonderer Sorgfalt und müssen formellen Anforderungen genügen.

Eine Satzungsänderung erfordert in der Regel einen Beschluss der Mitgliederversammlung. Die korrekte Einberufung der Versammlung und Ankündigung der geplanten Änderungen sind hier von entscheidender Wichtigkeit. Formelle Mängel können zur Unwirksamkeit der BeschlÃ[…]


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