Abgeltung von Urlaubstagen: Grenzen und Geltungsbereich im Arbeitsrecht
Wenn ein Arbeitsverhältnis endet, stehen oft noch offene Urlaubstage im Raum. Die Frage, ob und wie diese abgegolten werden, ist ein häufiger Streitpunkt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Besonders komplex wird die Lage, wenn ein Aufhebungsvertrag mit einer Abgeltungsklausel ins Spiel kommt. Diese Klauseln sollen eigentlich für Klarheit sorgen und festlegen, welche Ansprüche mit Vertragsende als abgegolten gelten.
Doch was passiert mit dem Urlaubsanspruch, der zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch besteht? Wandelt sich dieser automatisch in einen Geldanspruch um, und falls ja, ist dieser dann durch die Abgeltungsklausel abgedeckt? Diese Fragen berühren das Arbeitsrecht im Kern und werfen ein Licht auf die Rechtsnatur des Urlaubsabgeltungsanspruchs. Sie sind nicht nur für die betroffenen Parteien von Bedeutung, sondern auch für die Auslegung und Gestaltung von Aufhebungsverträgen. Der folgende Fall gibt Einblick in die juristische Auseinandersetzung um diese Thematik und zeigt auf, welche rechtlichen Feinheiten bei der Abgeltung von Urlaubsansprüchen zu beachten sind.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 1 Ca 1284/21 >>>
✔ Das Wichtigste in Kürze
Das Gericht entschied, dass die Abgeltungsklausel im Aufhebungsvertrag die gesetzlichen Mindesturlaubsansprüche nicht erfasst, diese also nicht verfallen, während vertragliche Zusatzurlaubsansprüche durch die Klausel abgedeckt und somit nicht geltend gemacht werden können.
Zentrale Punkte aus dem Urteil:
Die Klägerin hat Anspruch auf Urlaubsabgeltung für 60 Tage, basierend auf der Bruttomonatsvergütung, da gesetzliche Mindesturlaubsansprüche unverzichtbar sind.
Vertragliche Zusatzurlaubsansprüche können durch eine Abgeltungsklausel im Aufhebungsvertrag abgegolten sein.
Ein Vorabverzicht auf Urlaubs[…]