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Auskunftsanspruch Pflichtteilsberechtigter über Nachlassbestand

Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de

In einem aufsehenerregenden Urteil hat das Landgericht Stuttgart die Rechte von Erben auf umfassende Auskunft über den Nachlass deutlich gestärkt. Erben haben Anspruch auf detaillierte Informationen, einschließlich Schenkungen und digitaler Vermögenswerte. Das Urteil verpflichtet einen Beklagten zur umfassenden Offenlegung aller Nachlassbestandteile.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: LG Stuttgart
Datum: 14.02.2024
Aktenzeichen: 7 O 191/23
Verfahrensart: Stufenklage zur Auskunftserteilung über den Nachlass
Rechtsbereiche: Erbrecht, Nachlassrecht
Beteiligte Parteien:

Klägerin: Verlangt die umfassende Auskunft über den Nachlass des Verstorbenen sowie die Vorlage eines vollständigen Bestandsverzeichnisses.
Beklagte: Wurde verurteilt, der Klägerin detaillierte Informationen über den Nachlass zu erteilen, insbesondere über sämtliche vorhandene Aktiva (unter anderem Gegenstände, Forderungen, digitale Positionen etc.) und Passiva, sowie ergänzende Angaben zu Zuwendungen, Verträgen und weiteren relevanten Nachlassaspekten.

Um was ging es?

Sachverhalt: Es wurde beantragt, dass der Beklagte umfassend über den Nachlass des Verstorbenen Auskunft gibt. Der geforderte Nachlassbericht soll alle Vermögenswerte, Forderungen, Verbindlichkeiten, Zuwendungen (einschließlich Schenkungen und vertraglicher Verpflichtungen) sowie weitere relevante Informationen enthalten.
Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob und in welchem Umfang der Beklagte verpflichtet ist, ein vollständiges und detailliertes Bestandsverzeichnis des Nachlasses zu erstellen und der Klägerin vorzulegen.

Was wurde entschieden?

Entscheidung: Der Beklagte wurde im Wege der Stufenklage dazu verurteilt, der Klägerin umfassend Auskunft über den vollständigen N[…]


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