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Kfz-Führung unter Einfluss von Cannabis – einmaliger Probierkonsum

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Fahrerlaubnisentzug nach einmaligem Cannabis-Konsum: Gerichtsurteil im Detail
Ein kürzlich ergangenes Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach befasst sich mit der Entziehung einer Fahrerlaubnis und der Verpflichtung zur Abgabe eines Führerscheins infolge des Führens eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von Cannabis. Der Antragsteller hatte gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis einen Eilantrag gestellt.

Direkt zum Urteil Az: AN 10 S 21.02044 springen.

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Hintergrund und Sachverhalt
Der Antragsteller war am 4. Mai 2021 im Stadtgebiet unter dem Einfluss von Cannabis am Steuer eines PKWs erwischt worden. Bei einer polizeilichen Kontrolle wurden drogentypische Ausfallerscheinungen festgestellt und eine Blutprobe ergab Werte von 3,9 ng/ml THC und 33 ng/ml THC-Carbonsäure. Der Antragsteller gab an, zwei oder drei Tage zuvor einen Joint geraucht zu haben.
Aufforderung zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens
Aufgrund des Vorfalls wurde der Antragsteller von der Antragsgegnerin aufgefordert, ein medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung beizubringen. Die Frage, die geklärt werden sollte, lautete: „Ist insbesondere nicht zu erwarten, dass der Antragsteller zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Einfluss von Cannabis oder dessen Nebenwirkungen führen wird (Fähigkeit zum Trennen von Konsum der Verkehrsteilnahme [sic])?“ Der Antragsteller legte jedoch kein Gutachten vor.
Entzug der Fahrerlaubnis und Anordnung der Führerscheinabgabe
Daraufhin entzog die Antragsgegnerin dem Antragsteller mit Bescheid vom 16. November 2021 die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge der Klasse B und verpflichtete ihn, seinen Führerschein innerhalb von fünf Tagen nach Zustellung des Bescheids abzugeben. Der Sofortvollzug dieser Entscheidungen wurde angeordnet.
Antragsteller argumentiert mit einmaligem Probierkonsum
Der Bevollmächtigte des Antragstellers argumentierte, dass lediglich ein einmaliger Probierkonsum stattgefunden habe, der die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nicht rechtfertige. Der Antragsteller sei bei einem zufälligen Zusammentreffen zum Rauchen eines Joints verleitet worden.
Gericht lehnt Eilantrag ab
Trotz dieser Argumentation lehnte das Gericht den Eilantrag ab und entschied, dass der Antragsteller die Kosten des Verfahrens zu tr[…]


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