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Rechtsanwälte Kotz GbR

R-Gespräche – Zahlungspflicht bei Entgegennahme durch Minderjährige?

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AG Völklingen
Az.: 5 C 575/04
Verkündet am 23.02.2005

In dem Rechtsstreit wegen Forderung hat das Amtsgericht in Völklingen auf die mündliche Verhandlung vom 19.1.2005 für Recht erkannt:
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung des Beklagten durch eine Sicherheitsleistung oder eine Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4. Die Berufung gegen das Urteil wird gemäß § 511 Absatz 4 Nr. 1 ZPO zugelassen.
Tatbestand
Die Klägerin bietet Telekommunikationsdienstleistungen und insbesondere Call-by-Call Dienste an. Zur Tätigkeit der Klägerin gehört es auch, sogenannte R-Gespräche (R-Talk) zu vermitteln. Der Beklagte ist Inhaber eines Telefonanschlusses bei der Deutschen Telekom AG. In dem Zeitraum vom 1.5.03 bis zum 5.5.03 wurden über diesen Telefonanschluss des Beklagten sieben über das Verbindungsnetz der Klägerin hergestellte R-Talk Gespräche geführt. Hierfür wurde dem Beklagten ein Betrag in Höhe von € 293,54 (2,9 Cent pro Sekunde = 1,74 € pro Minute) in Rechnung gestellt.
Die R-Talk Gespräche sind so ausgestaltet, dass der Anrufer kostenlos eine 0800-Einwahlnummer anwählt und dabei die Rufnummer seines gewünschten Gesprächspartners eingibt. Sofern dieser Gesprächspartner einen Telefonanschluss bei der Deutschen Telekom AG unterhält, stellt das System der Klägerin eine Verbindung zur Zielrufnummer her.
Die Klägerin behauptet, dass der Empfänger eines R-Talk Gespräches darüber informiert werde, dass ein R-Talk Gespräch vorliege. Durch eine automatische Ansage erfolge dann ein Kostenhinweis und die Aufforderung, das Gespräch durch Betätigen einer bestimmten Tastenkombination anzunehmen. Vor der Entgegennahme des R-Talk Gespräches erfolge die folgende automatische Ansage:
„Hallo, sie haben ein R-Gespräch von (Name). Dieser Teilnehmer ruft sie aus dem deutschen Festnetz (bzw. Mobilnetz) an. Möchten Sie dieses Gespräch für 1,9 Cent (bzw. 2,9 Cent) pro Sekunde entgegennehmen, dann […]


Auszug aus der Quelle: https://www.ra-kotz.de/rtalk.htm

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