Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Private Unfallversicherung

Ganzen Artikel lesen auf: Unfallversicherungblog.de

Die private Unfallversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zum gesetzlichen Unfallschutz. Sie leistet auch für Unfälle die sich außerhalb Berufslebens, beispielsweise im Haushalt, beim Sport oder im Garten ereignen. Der Versicherungsschutz besteht weltweit und rund um die Uhr.
Statistisch gesehen verunfallen die meisten Bürger nicht am Arbeitsplatz, sondern in ihrer Freizeit, deshalb gehört die Private Unfallversicherung zu den empfehlenswerten Policen für Jedermann. Sie kommt im Ernstfall für die finanziellen Folgen des Unfalls auf, beispielsweise durch eine hohe Einmalzahlung oder eine langfristige Unfallrente.

Wann muss die private Unfallversicherung leisten?
Der Unfall des Versicherten bildet den Leistungsfall in der Privaten Unfallversicherung. § 178 Abs. 2 Satz 1 VVG definiert ein Unfallereignis wie folgt: „Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“
Diesen Fall decken alle privaten Unfallversicherungen ab. Darüber hinaus schließen viele Anbieter Verletzungen durch übermäßige Kraftanstrengung, beispielsweise Verrenkungen der Wirbelsäule oder gerissene Bänder und Sehnen, in den Versicherungsschutz ein. Einige stellen auch plötzlich auftretende, erstmalige Erkrankungen, wie Krebs, Schlaganfall oder Herzinfarkt, einem Unfallgeschehen gleich und kommen für die Folgekosten auf.
Je nach Anbieter deckt die Private Unfallversicherung verschiedenen Risiken ab, deshalb ist es notwendig, vor Vertragsschluss das Kleingedruckte zu lesen und notfalls bestimmte Risiken nachträglich abzusichern.

Leistungen der privaten Unfallversicherung
Private Unfallversicherungen werden zu höchst unterschiedlichen Bedingungen angeboten, insbesondere beim Leistungsumfang gibt es erhebliche Differenzen zwischen den einzelnen Policen.


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv