Anscheinsbeweis gegen Rückwärtsfahrenden nach Kollision
In einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt, Az.: 30 C 2744/13, vom 17.01.2014 wurde der Beklagte verpflichtet, dem Kläger aufgrund eines Verkehrsunfalls während einer Rückwärtsfahrt Schadenersatz zu zahlen. Die Entscheidung basiert auf dem Anscheinsbeweis, dass der Rückwärtsfahrende die besonderen Sorgfaltspflichten missachtete, was die volle Haftung der Beklagtenseite begründet.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Im Fall des Amtsgerichts Frankfurt, Az.: 30 C 2744/13, geht es um Schadenersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall während einer Rückwärtsfahrt.
Der Kläger wurde vom Beklagten zu 1) als Fahrzeugführer und der Beklagten zu 2) als Versicherung verklagt.
Die Kollision ereignete sich, weil der Beklagte zu 1) rückwärts fuhr und dabei die rechte Seite des Klägerfahrzeugs beschädigte.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Beklagte zu 1) die besondere Sorgfaltspflicht während der Rückwärtsfahrt nicht eingehalten hat und sprach deshalb den Anscheinsbeweis gegen ihn.
Dem Kläger wurden Schadenersatz in Höhe von 1.515,37 Euro sowie vorgerichtliche Anwaltskosten zugesprochen.
Ein relevantes Mitverschulden des Klägers wurde nicht festgestellt; daher trug der Beklagte zu 1) die volle Haftungsverantwortung.
Die Beklagten müssen auch die Gerichtskosten tragen, und das Urteil ist gegen eine Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Rückwärtsfahrt und Sorgfaltspflicht
Rückwärtsfahren stellt für Autofahrer eine besondere Herausforderung dar. Es erfordert erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Denn beim Rückwärtsfahren hat der Fahrer nur eine eingeschränkte Sicht auf den rückwärtigen Bereich.
Aus diesem Grund gilt für Rückwärtsfahrten eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Bei einer Missachtung dieser Pflichten und einem daraus resultierenden Unfall spricht ein Anscheinsbeweis gegen den Rückwärtsfahrenden. Dies hat weitreichende Folgen für die Haftung und die Schadenersatzansprüche.
➜ Der Fall im Detail
Verkehrsu[…]