Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Arbeitnehmer der sich in stationärer Behandlung befindet, fehlt nicht unentschuldigt bei der Arbeit

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Arbeitsrecht: Kündigung bei stationärer Krankheit unwirksam
Ein Arbeitnehmer, der wegen stationärer Behandlung fehlt, begeht keine unentschuldigte Abwesenheit von der Arbeit; die fristlose Kündigung eines solchen Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber wurde als unverhältnismäßig bewertet und abgelehnt, wobei die Berufung der Beklagten gegen das erstinstanzliche Urteil als unzulässig verworfen wurde.

[toc]

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 10 Sa 625/23 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Ein Arbeitnehmer, der in stationärer Behandlung ist, fehlt nicht unentschuldigt bei der Arbeit.
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg wies die Berufung der Beklagten zurück und bestätigte das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin, welches die außerordentliche Kündigung für unzulässig erklärte.
Die Beklagte wurde über die Arbeitsunfähigkeit der Klägerin informiert, bevor die Kündigung ausgesprochen wurde, was die Kündigung ungültig macht.
Das Gericht urteilte, dass die Verletzung der Anzeige- und Nachweispflicht keine fristlose Kündigung rechtfertigt, sofern nicht „erschwerende Umstände“ vorliegen.
Eine fristlose Kündigung bedarf generell erschwerender Umstände, die die Beklagte nicht vorbringen konnte.
Die Berufung wurde als unzulässig verworfen, weil die Beklagte sich nicht ausreichend mit den Urteilsgründen der ersten Instanz auseinandersetzte.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte; die Revision wurde nicht zugelassen.


Arbeitsrechtliche Folgen stationärer Krankenhausaufenthalte
Stationäre Krankenhausaufenthalte sind für Arbeitnehmer häufig mit vielerlei Fragen und Unsicherheiten verbunden. Darf der Arbeitgeber in einem solchen Fall kündigen? Gelten besondere arbeitsrechtliche Regelungen? Wie ist das Vorgehen bei Anzeige- und Nachweispflichten?

Eine Klärung dieser wichtigen Aspekte ist essenziell, um die Rechte und Pflichten beider Arbeitsvertragsparteien zu wahren. Insbesondere die Frage, ob ein krankheitsbedingtes Fernbleiben als unentschuldigte Abwesenheit gewertet werden kann, birgt großes Konfliktpotenzial. Hier gilt es, die gesetzlichen Bestimmungen und höchstrichterlichen Urteile genau zu betrachten.

Fühlen Sie sich ungerecht behandelt? Wir stehen an Ihrer Seite!

[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv