Was ist eine Privatklage und wann kommt sie zum Einsatz?
Eine Privatklage stellt eine Sonderform des Strafprozesses dar, die insbesondere dann in Betracht gezogen wird, wenn das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung gering ist. Der Geschädigte übernimmt die Verantwortung für die Strafverfolgung, während die Staatsanwaltschaft nicht direkt involviert ist, jedoch jederzeit eingreifen kann. Der Kläger muss dem Gericht dann beweisen, dass eine Verurteilung erforderlich ist. Die Kosten für das Privatklageverfahren müssen vom Kläger vorgestreckt werden. Sollte der Prozess erfolgreich mit einer Verurteilung verlaufen, kann der Kläger vom Beklagten dann die Erstattung der Kosten verlangen.
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Öffentliches Interesse im Zusammenhang mit der Strafverfolgung
Eine Privatklage ist ein Verfahren, in dem eine Person gegen eine andere vor Gericht zieht, um die Geltendmachung von Ansprüchen oder den Schutz ihrer Rechte zu erreichen, wenn kein öffentliches Interesse vorliegt, ohne dass vorher Polizei oder Staatsanwaltschaft beteiligt werden müssen. (Symbolfoto: kuzmaphoto/Shutterstock.com)
Wer in Deutschland einer Straftat zum Opfer fällt, der hat einen gesetzlich verankerten Anspruch auf die Strafverfolgung. Es kann jedoch durchaus geschehen, dass ein derartiges Strafverfahren überhaupt nicht eröffnet wird. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass die zuständigen Behörden ein sogenanntes öffentliches Interesse im Zusammenhang mit der Strafverfolgung feststellen müssen. Bei den sogenannten geringfügigen Taten wird dieses öffentliche Interesse jedoch in vielen Fällen nicht festgestellt. Dies bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass der Täter ungestraft bleibt.
Es gibt auch die Möglichkeit der Privatklage, welche die Strafverfolgung ermöglicht. Ankläger ist in diesem Fall jedoch nicht der Staatsanwalt, sondern vielmehr das Opfer. Die Privatklage ist jedoch, bedingt durch die zwingend erforderlichen Rahmenbedingungen, lediglich in ganz ausgewählten Fällen möglich.
Die gesetzliche Grundlage der Privatklage
Maßgeblich für die Privatklage ist der § 374 Strafprozessordnung (StPO). In diesem Paragrafen wird auch deutlich gemacht, dass es sich bei der Privatklage um eine Sonderform der Strafverfolgung handelt und dass diese Sonderfor[…]