Covid-19-Infektion am Arbeitsplatz: Keine Anerkennung als Arbeitsunfall
In einem Fall vor dem Sozialgericht Speyer wurde entschieden, dass die Infektion eines Montageelektrikers mit dem Covid-19-Virus nicht als Arbeitsunfall anerkannt wird, da ein intensiver Kontakt zu einer infektiösen Person am Arbeitsplatz nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte und somit die Voraussetzungen eines Arbeitsunfalls nicht erfüllt sind.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die Klage des Montageelektrikers, der sich mit Covid-19 infizierte, wurde abgewiesen, da nicht nachweisbar war, dass die Infektion unter Arbeitsbedingungen stattfand.
Der Kläger argumentierte, sich aufgrund von Arbeitsumständen und Kontakt zu infizierten Kollegen angesteckt zu haben, was jedoch nicht zweifelsfrei bewiesen werden konnte.
Trotz mehrerer infizierter Kollegen am Arbeitsplatz und möglicherweise förderlichen Bedingungen für eine Infektion konnte ein direkter, intensiver Kontakt zu einer Indexperson nicht festgestellt werden.
Die beruflichen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen, darunter AHA+L-Regeln, wurden laut Arbeitsgeber eingehalten.
Die Beklagte lehnte die Anerkennung der Infektion als Arbeitsunfall ab, da ein eindeutiger Nachweis fehlte und andere Infektionsmöglichkeiten nicht ausgeschlossen werden konnten.
Das Gericht folgte dieser Auffassung und entschied, dass die Infektion nicht zweifelsfrei auf die Arbeitsbedingungen zurückgeführt werden kann.
Die Entscheidung beruht auf dem Grundsatz, dass ein Arbeitsunfall nur anerkannt werden kann, wenn ein intensiver Kontakt zu einer Indexperson bei der Arbeit nachgewiesen wird.
Die Möglichkeit einer Infektion im privaten Umfeld oder andere Umstände, die eine Ansteckung erklären könnten, ließen sich nicht ausschließen.
Die objektive Beweislast für die Anerkennung einer Erkrankung als Arbeitsunfall trägt der Versicherte.
Covid-19 am Arbeitsplatz
Die Coronavirus-Pandemie hat die Arbeitswelt nachhaltig verändert. Infektionsschutzmaßnahmen und Hygieneregeln bestimmen seither den Arbeitsalltag. Dennoch kam es in vielen Betrieben zu Ansteckungen mit dem Coronavirus. Dies führt zur Frage, ob eine Infektion mit Covid-19 als Arbeitsunfall anzuerkennen ist.
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