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Verkehrsunfall mit Rettungswagen mit Geschwindigkeitsüberschreitung

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Rettungswagen-Kollision: Rechtliche Folgen für Verkehrsunfall geklärt
In einem Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein wurde entschieden, dass Rettungswagen unter bestimmten Umständen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) befreit sind und dass die Beweislast für das Vorliegen einer Einsatzfahrt bei demjenigen liegt, der sich darauf beruft. Zudem wurde klargestellt, dass die Ausübung von Sonderrechten der Rettungsfahrzeuge unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erfolgen muss, wobei eine deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung auf einer gut einsehbaren Straße als gerechtfertigt angesehen wurde.

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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 7 U 141/23 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Rettungswagen genießen Sonderrechte und können von den StVO-Vorschriften befreit sein, wenn sie auf einer Einsatzfahrt sind, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.
Die Beweislast für das Vorliegen einer solchen Einsatzfahrt trägt derjenige, der sich auf diese Sonderrechte beruft.
Sonderrechte müssen jedoch stets unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als dem Doppelten der erlaubten Höchstgeschwindigkeit kann auf einer gut einsehbaren Straße gerechtfertigt sein, wenn dadurch die Effektivität der Einsatzfahrt gesteigert wird.
Andere Verkehrsteilnehmer müssen im Zweifelsfall stehen bleiben, um das Einsatzfahrzeug nicht zu behindern, sofern kein anderer Ausweichraum vorhanden ist.
Ansprüche aus Amtshaftung gegen die Fahrerin des Rettungswagens wurden abgewiesen, da die Geschwindigkeitsübertretung und das Überholen im Rahmen der Sonderrechte als gerechtfertigt angesehen wurden.
Das Gericht lehnte die Berufung ab und bestätigte die Rechtmäßigkeit der Handlungen des Rettungsfahrzeugs unter Berufung auf die Sonderrechte und die besondere Situation der Einsatzfahrt.


Sonderrechte für Einsatzfahrzeuge
Im Straßenverkehr gelten besondere Regeln für Fahrzeuge mit Sonderrechten


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