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Neuwagenkauf – Rücktritt wegen 31 Monate altem Fahrzeug

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Oberlandesgericht Düsseldorf
Az: I-1 U 231/07
Urteil vom 16.06.2008

Die Berufung der Beklagten gegen das am 4. September 2007 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Gründe:

I.
Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger das Recht hat, von einem Kaufvertrag über einen PKW zurückzutreten. Dem Vertrag liegt die „verbindliche Bestellung eines gebrauchten Fahrzeuges“ vom 23. Juni 2006 zugrunde. Gegenstand der Bestellung ist ein als „gebrauchtes Fahrzeug“ bezeichneter VW Golf V, 1.6 FSI mit einer Laufleistung von 10 km, später einverständlich korrigiert auf 228 km. Das Datum der „Erstzulassung lt. Fzg-Brief“ ist mit „27.04.2006“ notiert. Eine Baujahrsangabe fehlt im Bestellschein. Unstreitig wurde das Fahrzeug bereits Ende September 2003 im Werk Wolfsburg produziert. Exportiert und reimportiert wurde es nicht, wie im Bestellschein ausdrücklich vermerkt ist („Das Fahrzeug ist nicht reimportiert“).

In der Zeitspanne von rund 31 Monaten zwischen dem Datum der Produktion und dem Datum der Erstzulassung sieht der Kläger einen erheblichen, zum Rücktritt berechtigenden Mangel. Er habe angenommen, ein Fahrzeug des Baujahres 2006 zu erhalten.

Mit Anwaltsschreiben vom 8. Dezember 2006 trat der Kläger vom Kauf zurück und erklärte außerdem die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung.

In erster Instanz hat der Kläger zuletzt beantragt,

1. die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an ihn 18.120,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2006 zu zahlen, Zug um Zug gegen Rückgabe des PKW Golf V 1,6 FSI, Fahrzeugidentnummer xxxx;

2. festzustellen, dass die Beklagten sich mit der Annahme des PKW Golf V 1,6 FSI, Fahrzeugidentnummer xxx in Annahmeverzug befinden;

3. die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an die xxx Rechtsschutzversicherung xxx zu Schadensnummer xxxx außergerichtliche Kosten in Höhe von 480,12 € zu zahlen.

Die Beklagten haben Zurückweisu[…]


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