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Abwehr von Niederschlagswasser vom Nachbargrundstück

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Rechtsstreit um Entwässerung: Gericht legt Grenzen fest
Im vorliegenden Fall befasst sich das Landgericht Ellwangen mit der Frage, ob und unter welchen Umständen die Eigentümer eines Grundstücks dafür verantwortlich sind, das Abfließen von Niederschlagswasser auf ein Nachbargrundstück zu verhindern. Es wird entschieden, dass die Verlangsamung des Wasserabflusses durch eine wasserdurchlässige Auffüllung und die daraus resultierende seitliche Verlagerung des Wassers in Richtung des Nachbargrundstücks nicht unter die spezifischen Regelungen des § 1 NRG BW fällt und dass die Auffüllung hinter einer Stützmauer keine „bauliche Anlage“ darstellt, was die Frage aufwirft, ob der bisherigen Rechtsprechung noch gefolgt werden kann.

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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 1 S 78/23 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das LG Ellwangen entscheidet, dass die seitliche Verlagerung von Niederschlagswasser durch eine Auffüllung nicht von § 1 NRG BW erfasst wird.
Eine Auffüllung hinter einer Stützmauer gilt nicht als „bauliche Anlage“ im Sinne der Rechtsprechung, was die Anwendbarkeit des § 1 NRG BW in Frage stellt.
Die Berufung des Klägers wurde zurückgewiesen, die Berufung der Beklagten führte zur Abweisung der Klage in Gänze.
Der Kläger muss die Kosten des Rechtsstreits tragen; das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung.
Das Urteil berührt die Frage, inwieweit bauliche Veränderungen und Auffüllungen auf einem Grundstück die Verantwortung für den Wasserabfluss beeinflussen.


Grundstücksrecht im Fokus
Niederschlagswasser stellt eines der häufigsten Streitthemen zwischen Nachbarn dar. Regelmäßig kommt es zu Auseinandersetzungen, wenn Wasser von einem Grundstück auf das benachbarte fließt. Das Grundstücksrecht regelt die Rechte und Pflichten der Eigentümer hinsichtlich der Ableitung von Niederschlagswasser.

Dabei ist entscheidend, ob eine natürliche Wasserführung vorliegt oder ob bauliche Maßnahmen das Abfließen des Wassers beeinflussen. Die richtige Handhabung erfordert häufig Fachkenntnisse und führt nicht selten vor Gericht. Grundsätzlich muss jeder Eigentümer dafür Sorge tragen, dass von seinem Grundstück keine unzumutbaren Einwirkungen auf Nachbargrundstücke ausgehen.

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