Patenkinder als Schlusserben in gemeinschaftlichem Testament bestätigt
In einem gemeinschaftlichen Testament setzten kinderlose Ehegatten ihre jeweils verwandten Patenkinder als Schlusserben ein; das OLG München entschied, dass die Schlusserbenbestimmung wechselbezüglich und somit bindend ist, wodurch spätere Änderungen zuungunsten dieser Schlusserben unwirksam sind.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Kinderlose Ehegatten setzten ihre Patenkinder als Schlusserben in einem gemeinschaftlichen Testament ein.
Das OLG München bestätigte, dass diese Einsetzung wechselbezüglich und somit für den überlebenden Ehegatten bindend ist.
Spätere Änderungen des Erblassers, die die Schlusserbenbestimmung zuungunsten der ursprünglich bestimmten Patenkinder abändern, sind unwirksam.
Die Erbeinsetzung erfolgte unabhängig von den familiären Beziehungen zu den Patenkindern, was die Bindungswirkung der wechselbezüglichen Verfügung unterstreicht.
Die Auslegung des Testaments ergab, dass die Testierenden ihren übereinstimmenden Willen zur Einsetzung der Patenkinder als Schlusserben klar zum Ausdruck brachten.
Notarielle Testamente und spätere handschriftliche Änderungen, die die Bestimmungen zuungunsten der ursprünglichen Schlusserben verändern, sind formunwirksam.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen der Beschwerdeführerin zur Last.
Patenerben statt Familie
Mit einem gemeinschaftlichen Testament können Ehepaare ihre Erben frei bestimmen. Sie können dabei auch Personen einsetzen, die nicht zur Kernfamilie gehören, wie beispielsweise Patenkinder. Diese werden dann als sogenannte Schlusserben berücksichtigt.
Patenschaften sind besondere Vertrauensverhältnisse. Manche Paten fühlen sich daher ihren Patenkindern sehr verbunden. Sie möchten diese im Zweifel sogar den eigenen Verwandten als Erben vorziehen. Bei der Erblasserbestimmung ist größte Sorgfalt geboten, damit der letzte Wille eindeutig umgesetzt werden kann.
➜ Der Fall im Detail
Patenkinder als Schlusserben in gemeinschaftlichem Testament
Im Zentrum des Falles steht die Auslegung eines gemeinschaftlichen notariellen Testaments, das von einem […]