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Treuwidrigkeit der Ausübung eines Vorkaufsrechts

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Vorkaufsrecht: Klare Grenzen laut OLG Frankfurt

Bei der Prüfung der Treuwidrigkeit der Ausübung eines Vorkaufsrechts ist maßgeblich, ob der Berechtigte bei Ausübung Kenntnis von allen relevanten Umständen hatte; die Nichteinhaltung einer Frist für eine Anzahlung nach der Ausübung des Rechts begründet keine Treuwidrigkeit. Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass der Vorkaufsberechtigte durch die wirksame Ausübung des Vorkaufsrechts hinreichend über schuldrechtliche Ansprüche geschützt ist und keinen Missbrauch des Rechts darstellt, wenn die Frist zur Anzahlung nicht eingehalten wird.

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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 11 U 160/21 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die Wirksamkeit der Ausübung eines Vorkaufsrechts hängt vom Kenntnisstand des Berechtigten zum Zeitpunkt der Ausübung ab.
Eine nachträglich gesetzte Frist für eine Anzahlung, die nach der Ausübung des Vorkaufsrechts nicht eingehalten wird, führt nicht zur Treuwidrigkeit der Ausübung.
Der Vorkaufsberechtigte bleibt durch allgemeine schuldrechtliche Ansprüche geschützt, selbst wenn es nach der Ausübung des Vorkaufsrechts zu Pflichtverletzungen kommt.
Im konkreten Fall wurde die Beklagte zu 1 verurteilt, die Zustimmung zur Auflassung zweier Grundstücke zu erteilen, wobei die Klägerin einen Teil der Prozesskosten tragen muss.
Die Revision wurde nicht zugelassen, und das Urteil ist damit vorläufig vollstreckbar.


Der Rechtliche Konflikt um Vorkaufsrechte
Bei Vorkaufsrechten handelt es sich um ein vertraglich vereinbartes Recht, welches dem Berechtigten die Möglichkeit einräumt, ein Grundstück zum gleichen Preis wie ein Dritter zu erwerben. Dieses Recht soll dem Vorkaufsberechtigten Schutz vor einer nachteiligen Veräußerung des Grundstücks bieten.

Konflikte entstehen häufig, wenn die Ausübung des Vorkaufsrechts als treuwidrig angesehen wird. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Berechtigte nicht über alle relevanten Umstände informiert war oder bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt wurden. In solchen Fällen stellt sich die rechtliche Frage, ob die Ausübung des Vorkaufsrechts wirksam war oder nicht.

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